L17 Führerschein

Bereits mit dem 17. Geburtstag können Jugendliche in den Genuss einer vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B kommen. Die Ausbildung für den L17 Führerschein, kann jeder Jugendliche bereits mit dem 16. Geburtstag begonnen werden. Ein Teil der L17 Ausbildung wird über die Fahrschule abgewickelt, der andere Teil mit einer berechtigten Begleitperson aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis. Dieser Teil wird im privaten Rahmen abgehalten. Auf jeden Fall muss diese Begleitperson eine Bewilligung bei der Führerscheinbehörde einholen.

Wenn die Begleitperson des Jugendlichen den Bewilligungsbescheid von der Führerscheinbehörde erhalten hat, kann die Hauptschulung im privaten Rahmen beginnen (zuvor muss noch die Grundschulung bei der Fahrschule der Wahl gemacht werden). Insgesamt muss der Jugendliche Kilometer von  mindestens 3.000 km absolvieren.

L17 Führerschein Fahrprotokoll

Es muss ein Fahrprotrokoll für den L17 Führerschein geführt werden, damit später der Nachweis für die gefahrenen 3.000 km erbracht werden kann. Bei den Ausbildungsfahrten müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • Sowohl für den Jugendlichen als auch für die Begleitperson gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille
  • Es dürfen so viele Personen mitgenohmen werden, wie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs angibt. Die Begleitperson muss neben dem Jugendlichen sitzen.
  • Ausbildungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden.
  • Das Ziehen von Anhängern ist zulässig.

Das Fahrzeug, mit dem die Ausbildungsfahrten durchgeführt werden, muss vorne und hinten gekennzeichnet werden:

  • hellblaues Schild mit weißer Aufschrift „L17“ (Größe: 160 x 160 mm) und
  • weißes Schild mit schwarzer Aufschrift „Ausbildungsfahrt“

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