Wie hoch ist diese und gibt es dafür einen Rechner, welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
Das Kinderbetreuungsgeld steht Eltern in Österreich für alle nach dem 1. Jänner 2002 geborenen Kinder zu (auch für Adoptiv- und Pflegekinder).
Bei allen fünf Varianten kann die maximale Bezugsdauer nur erreicht werden, wenn jeder Elternteil für einen bestimmten Zeitraum die Kinderbetreuung übernimmt. „20 plus 4“ bedeutet z.B. dass die gesamte Laufzeit 24 Monate beträgt, wobei ein Elternteil jeweils für mindestens vier und maximal zwanzig Monate das Kindergeld beanspruchen kann.
Kindergeld Variante 1:
Dauer: 36 Monate (30 plus 6)
Tägliche Höhe: 14,53 Euro (ca. 436 Euro/Monat)
Kindergeld Variante 2:
Dauer: 24 Monate (20 plus 4)
Tägliche Höhe: 20,80 Euro (ca. 624 Euro/Monat)
Kindergeld Variante 3:
Dauer: 18 Monate (15 plus 3)
Tägliche Höhe: 26,60 Euro (ca. 800 Euro/Monat)
Kindergeld Variante 4:
Dauer: 14 Monate (12 plus 2)
Tägliche Höhe: 33,00 Euro (ca. 1.000 Euro/Monat)
Kindergeld Einkommensabhängige Variante 5:
Dauer: 14 Monate (12 plus 2)
Tägliche Höhe: 80 % der Letzteinkünfte (Gleiche Berechnungsbasis wie Wochengeld)
maximal 66,00 Euro (ca. 2.000 Euro/Monat)
Weiters sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Gemeinsamer Haushalt von Eltern und KindFür das Kind wird Familienbeihilfe bezogen.
- Lebensmittelpunkt liegt in Österreich.
- Für ausländische Staatsbürger gelten zusätzliche Bestimmungen (gültiger Aufenthaltstitel).
- Für den vollständigen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes muss die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nachgewiesen werden.
Mit Jänner 2010 wurde auch die Zuverdienstgrenze für die Pauschalvarianten des Kindergeldes neu geregelt. Diese liegt bei 60 Prozent der Letzteinkünfte.
Online Rechner für das Kindergeld
Auf der Homepage des Bundeministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend steht ein Kindergeld Online-Rechner zur Verfügung, der nicht nur die Höhe des Kindergeldes angibt, sondern auch die individuelle Zuverdienstgrenze berechnet (www.bmwfj.gv.at/Statische%20Seiten/KBGCalculatorLauncher.html)
Guten Tag,
wenn der zweite Elternteil Kinderbetreuungsgeld beziehen will, heißt das, dass dieser in Karenz gehen muss? zB bei der 20 + 4 Variante: 20 Monate Bezug Kindergeld und 20 Monate in Karenz? Der zweite Elternteil 4 Monate Bezug und 4 Monate Karenz? Stimmt das?
lg
Hallo,
der Blogtitel sollte „Kinderbetreuungsgeld“ lauten.
Als Kindergeld wird üblicherweise die Familienbeihilfe gemeint
http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-2329.html
und die ist nicht an Karenz gebunden.
LG