Kartell

ist die vertragliche Vereinbarung zwischen rechtlich selbständigen Unternehmen zwecks gemeinsamer Regelung des + Wettbewerbes. Da der Staat in einer marktwirtschaftlichen Ordnung an der Aufrechterhaltung und Förderung des Leistungswettbewerbes interessiert ist (+ Wirtschaftsordnung), unterliegen Kartellvereinbarungen nach dem Kartellgesetz strengsten Bestimmungen. Kartellabsprachen müssen inein Kartellregister eingetragen werden, sofern einevorausgehende Prüfung positiv ausfällt. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Man unterscheidet: Preiskartelle (Preisabsprachen); Quotenkartelle (Absprachen über Produktionsanteile); Gebietskartelle (Absprachen über Liefergebiete); Rabattkartelle (Absprachen über einheitliche Gewährung von Preisnachlässen); Konditionskartelle (Absprachen über einheitliche Regelung von Zahlungs- und Lieferbedingungen); Exportkartelle (Absprachen über Exportgeschäfte); Rationalisierungskartelle (Absprachen zum Zweck der betrieblichen + Rationalisierungdurch Normung und Typisierung. Einführung einheitlicher Produktionsverfahren, Spezialisierung des Produktionsangebotes usw.). Aufgabe der Wirtschaftspolitik und insbesondere der Wettbewerbspolitik ist es, für einen bestmöglichen Wettbewerb Sorge zu tragen. Im Rahmen dieser Bestrebungen kommt der Kartellgesetzgebung eine besondere Bedeutung zu. Dem Bestreben nach möglichst freiem Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union stehen Kartelle entgegen. Deshalb besteht in der Europäischen Union eine strenge Kartellaufsicht.

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