Kündigung von Bausparverträgen

Wer schnell an sein gespartes Geld kommen möchte oder muss, wird sicherlich zunächst an seinen Bausparvertrag denken. Es ist durchaus möglich, diesen noch vor Ablauf des erreichten Sparminimums wieder aufzulösen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass man ein gewisses Risiko trägt. Zunächst wird die Bank sich einen gewissen Zeitraum dafür einräumen. Bei manchen liegt diese Frist nur bei 3 bis 4 Wochen, aber andere Nbehalten sich auch nach der Kündigung vor, mehrere Monate über das Geld zu verfügen und dann erst auszuzahlen.

Vor einer Kündigung sollte deshalb die Bank persönlich kontaktiert werden, vielleicht auch noch einmal mit dem Wunsch um eine schnelle Bearbeitung. Nicht weniger problemlos sieht es in Sachen Auszahlungsbetrag aus:

Denn viele Banken behalten sich auch bei einer frühen Kündigung vor, einen prozentualen Betrag vom Ersparten abzuziehen und einzubehalten. Bei anderen Banken kann es sich dabei schnell um alle bis dahin erwirtschafteten Zinserträge handeln, was im schlimmsten Fall bedeuten würde, dass man einfach sein angespartes Geld wieder bekommt, aber keinerlei Zinserträge. Somit wäre das Bausparvertrag auch nach vielen Jahren ziemlich nutzlos gewesen. Bevor man die Kündigung einreicht, sollte man sich umfassend darüber informieren, wie die eigene Bank das handhabt. In manchen Fällen ist es besser, den Bausparvertrag noch etwas weiter laufen zu lassen, bevor man durch die Kündigung einen zu hohen Verlust in Kauf nimmt.

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