Integration

bedeutet in der Wirtschaft das Entstehen von Zusammenschlüssen mehrerer Staaten mit dem Ziel, ein gemeinsames Wirtschafts- oder Marktgebiet herbeizuführen. Die Vorteile größerer Absatzmärkte haben den Wunsch zu Zusammenschlüssen der einzelnen Volkswirtschaften immer stärker werden lassen. Im Gegensatz zur lntegration steht das Streben nach Autarkie (= Selbstgenügsamkeit), das wirtschaftliche Abschließen eines Staatsgebietes nach außen. Die Schaffung einer Zollunion zwischen den Benelux-Staaten machte 1948 in Europa den Anfang. 1951 folgte die Gründung der Montanunion, eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl. Mit der Schaffung der EWC (Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Gemeinsamer Markt) im Jahre 1958 kam es innerhalb der Benelux-Staaten, Frankreichs, Italiens und der BRD zur Errichtung einer umfassenden Wirtschaftsgemeinschaft. Die EWG strebte über eine Zollunion hinaus auch eine einheitliche Wirtschaftspolitik aller beteiligten Länder an, weshalb auch eine Übertragung nationaler Souveränitätsrechte an Organe der EWG notwendig war (siehe näher EU-Geschichte). Im Laufe der Jahre 1972173 traten die Freihandelsabkommen der EWG mit den EFTA-Staaten Österreich, der Schweiz, Schweden, Norwegen, Portugal (inzwischen EGMitglied), Island und Finnland über den Zollabbau bei industriell- gewerblichen Waren in Kraft. Das war umso wichtiger, als durch diese Verträge, die mit dem EWG-Beitritt zweier früherer EFTA-Staaten verbundene Wiederaufrichtung von bereits in der EFTA abgebauten Zollschranken gegenüber den Staaten der Rest-EFTA unterbleiben konnte. 1975 wurde ein umfassendes Assoziationsabkommen zwischen der EWG und 46 Entwicklungsländern in LomeITogo unterzeichnet. Derzeit gehören diesem Abkommen bereits 66 Entwicklungsländer als Mitglieder an. Auch mit den meisten Mittelmeerstaaten wurden vertragliche Beziehungen eingegangen. Nach langen Verhandlungen konnte Anfang 1994 der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) als der größte und am stärksten integrierte gemeinsame Markt der Welt Realität werden. Der EWR umfaßt die zwölf EU-Staaten und sechs EFTA-Staaten (ohne Schweiz). Damit ist er ein Markt von rund 370 Mio. Verbrauchern. Österreich sah den Beitritt zum EWR als Vorbereitung auf den immer angestrebten Beitritt zur Europäischen Union an. Die EFTA (European Free Trade Association) wurde 1960 als Gegengewicht zur EWG gegründet. Neben Österreich gehörten der EFTA die skandinavischen Staaten (Finnland nur assoziiert), die Schweiz, Großbritannien, Portugal und Island als Mitglieder an. Während die EWG weitgehende Ziele verfolgt hat, wurden im Rahmen der EFTA lediglich Zölle und mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen abgebaut und im übrigen nur in bestimmen Fragen eine gemeinsame Wirtschaftspolitik versucht. Die Agrarproduktion wurde in den EFTA-Vertrag nicht einbezogen. Die EFTA hat auch keinerlei Verzicht auf Souveränitätsrechte der Mitgliedsstaaten verlangt. 1994 bestand die EFTA aus sieben Mitgliedern, nämlich Österreich, Schweiz, Schweden, Norwegen, Island, Finnland und Liechtenstein. Die Bedeutung der EFTA ist mit dem Beitritt zahlreicher ihrer Mitglieder zur Europäischen Gemeinschaft abgesunken. Inwieweit die EFTA eine neue Rolle in bezug auf die zentral- und osteuropäischen Staaten spielen wird, ist noch nicht absehbar. Der Zusammenschluß der Ostblockstaaten unter der Führung der UdSSR ist mit dem Zusammenbruch des Kommunismus Geschichte geworden: Der RGW (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) – oder auch COMECON genannt – besteht nicht mehr. Die ehemaligen Mitglieder streben langfristig enge Verbindungen mit der EU an.

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