Unter Guthaben versteht man den Betrag auf einem Konto, der auf der Habenseite zu verzeichnen ist. Der Begriff bezeichnet also immer eine tatsächlich vorhandene Geldsumme, die auch mit dem Begriff des Vermögens gleichgesetzt werden kann, bezeichnet allerdings keine Güter oder Waren, sondern lediglich einen Geldwert. Dieser Geldwert wird in der Regel auf einem Konto geführt und steht dort auf der Habenseite. Das Gegenteil von Guthaben wird deshalb als Schulden bzw. als Soll bezeichnet. Guthaben kann zum Einen im Habensaldo eines Bankkontos vorhanden sein und bezeichnet damit nicht nur einen Besitz, sondern zeitgleich eine Forderung gegenüber einem Dritten – Im Regelfall eine Forderung gegen die Bank, die das Konto führt. Zum Anderen kann Guthaben eine Forderung gegenüber einem Dienstleister sein. Beim Kauf einer Guthabenkarte für ein Predpaidhandy entsteht eine Forderung gegen dem Telekommunikationsbetreiber, den man bereits vor Nutzung des Dienstleistung bezahlt hat. Unter den Begriff Guthaben kann auch das Sparguthaben fallen. Darunter versteht man eine angesammelte Geldsumme, die nicht ausgegeben wird, sondern zu einem größer werdenden Betrag anwächst. Dieser Betrag wird in der Regel auf einem Sparkonto angesammelt und ist nicht fest angelegt, sondern frei verfügbar.
Ich finde die Erläuterung äußerst schlecht. Aus finanzbuchhalterischer Sicht kann eine Guthaben nie auf der Habenseite stehen. Es steht immer auf der Sollseite. Auf den Kontoauszügen der Bank steht ein „Guthaben“ nur deshalb auf der Habenseite, weil der Kontoauszug aus Sicht der Bank ist. Und die hat eine Schuld gegen den Bankkunden und bucht daher auf der Habenseite.