Geld- und Kreditwesen

ist ein wichtiger Bereich des Dienstleistungssektors. Das Geld- und Kreditwesen umfaßt Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Banken sind auf Gewinn ausgerichtete Unternehmungen, die Bankgeschäfte betreiben. Großbanken (meist Aktiengesellschaften) versorgen in der modernen Volkswirtschaft weite Bereiche der Wirtschaft mit Finanzierungsmitteln; daneben nehmen Spezialinstitute wie die Hypothekenanstalten und Privatbanken wichtige Aufgaben wahr. Besondere Bedeutung innerhalb der Kreditwirtschaft kommt den Sparkassen zu: Diese betreiben heute gleichfalls alle Bankgeschäfte, doch wird der erzielte Gewinn nach für die Sparkassen geltenden Sonderbestimmungen für gemeinnützige Zwecke verwendet. Regional bestehen starke Unterschiede. In Österreich besteht als gemeinsames Zentralinstitut die »GiroCreditbank AG der Sparkassen« in Wien. Die Sparkassen sind als Selbsthilfeeinrichtungen aus privater initiative hervorgegangen. Kreditgenossenschaften sind Hilfseinrichtungen zur Kreditversorgung von meist kleineren und kapitalschwächeren Kreisen. Besondere Bedeutung kommt ihnen im Bereich der Landwirtschaft zu (Raiffeisenkassen), aber auch auf dem gewerblichen Sektor (Volksbanken). Die Postsparkasse ist eine staatliche Einrichtung, die GeldÜberweisungen durchführt und Sparverkehr betreibt. Sie bedient sich zur Durchführung ihrer Geschäfte auch des weitverzweigten Netzes der Postämter. Die Funktionen der Geldinstitute bestehen in der Entgegennahme von Einlagen seitens der Kunden (Passivgeschäfte) und in der Gewährung von Krediten (Aktivgeschäfte). Die Geldinstitute garantieren bei den Einlagen für Sicherheit, Ertrag und Verfügbarkeit. Bei den Einlagen werden kurzfristige von den mittel- und längerfristigen unterschieden: Die kurzfristigen Einlagen (Sichteinlagen) werden auf Girokonten getätigt. Eine besondere Form stellt das Gehaltskonto dar, dem heute eine weitreichende Bedeutung zukommt. Über die Girokontos wird der bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt. Über das Girokonto wird durch Scheck (Anweisung an ein Kreditinstitut, eine bestimmte Summe an den Überbringer des Papiers, zu Lasten des Kontos, auszubezahlen) oder Überweisung (Auftrag des Inhabers eines Girokontos an seine Bank, einen bestimmten Betrag zu Lasten seines Kontos auf dem Konto eines anderen gutzuschreiben) verfügt. Mittel- und Iängerfristige Einlagen (Terrnineinlagen) dienen nicht dem Zahlungsverkehr, sondern anderen Zwecken: So im Fall des Sparbuches dem Sparen für verschiedene Verwendungsmöglichkeiten. Depositen sind Einlagen von Bankkunden, die diese aus eigener Initiative bei den Kreditinstituten einzahlen. Das können kurz- oder Iängerfristige Mittel sein. Davon zu unterscheiden ist das Depotgeschäft der Banken, das sich mit der Aufbewahrung von Wertpapieren befaßt. Die Bank übernimmt dabei die Verwaltung der Wertpapiere, d. h. das Einlösen von Zinsscheinen, die~usÜbung des Stimmrechtes U. a. Das Aktivgeschäft der Geldinstitute besteht in der Gewährung von Krediten an die Wirtschaft, an die öffentliche Hand und an Private. Dabei werden den Kreditnehmern Geldbeträge für bestimmte Zeit gegen Bezahlung von Zinsen überlassen (Gewährung von Darlehen). Kredite sind ein wichtiges Mittel zur Finanzierung der Unternehmungen in der gesamten Wirtschaft (Fremdkapital). Als wichtigste Kreditarten sind der Konsumkredit, der Produktionskredit und der Investitionskredit anzusehen. Konsurnkredite werden insbesondere an private Haushalte für Verbrauchszwecke gegeben. Produktionskredite sind Kredite, die von Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Produktion aufgenommen werden. lnvestitionskredite werden von Unternehmen oder auch der öffentlichen Hand zur Durchführung von Neu- oder Ersatzinvestitionen aufgenommen. Die Kreditinstitute verwenden die bei ihnen kurzfristig eingelegten Gelder zur Gewährung von mittel- und Iängerfristigen Krediten (Transforrnationsfunktion). Je länger der Einleger auf die Verfügung über sein Geld verzichtet, also seinen Konsum aufschiebt, umso höher wird dieser Konsumaufschub mit Zinsen belohnt. Die geringste Verzinsung ergibt sich bei Sichteinlagen, über die der Einleger jederzeit wieder verfügen kann. Zur Sicherung für die Einhaltung der vertragsmäßig festgelegten Rückzahlung der Kredite verlangt das Geldinstitut eine Kreditdeckung. Häufig wird dabei die Verpfändung von Grundstücken angewendet (Hypothekarkredit). Bürgschaften sind Erkläiungen eines Dritten, für die fristgerechte Rückzahlung des Kredites des Hauptschuldners einzustehen (Bürgschaftskredit). Werden zur Deckung des Kredites Wertpapiere oder Waren verpfändet, spricht man von einem Lornbardkredit. Im Gegensatz zu diesen vorher angeführten Kreditarten beruht der Personalkredit nur auf der Vertrauenswürdigkeit des Kreditnehmers. Bei kurzfristigen Krediten verwendet man auch Wechsel. Der Wechsel ist eine Urkunde, durch die jemand aufgefordert wird (gezogener Wechsel) oder verspricht (eigener Wechsel), an einem festgesetzten Tag dem 1 Inhaber der Urkunde einen bestimmten Betrag zu zahlen. Das Verfahren ist durch ein eigenes, strenges Wechselgesetz geregelt. Ein Schuldschein ist die schriftliche Erklärung, einem anderen etwas (meistens Geld) zu schulden. Er ist eine Beweisurkunde über die Verpflichtungen des Schuldners. Bei Erfüllung der Verbindlichkeit kann der Schuldner die Rückgabe des Schuldscheines vom Gläubiger verlangen. Da wachsende Unternehmen vielfach Schwierigkeiten haben, die von den Kreditinstituten geforderte Deckung bereitzustellen, wurden für diesen Zweck verschiedene Institutionen geschaffen, wobei oft der Staat die Bürgschaft oder die Haftung übernimmt. Zur Erleichterung der Krediterlangung für kleinere und mittlere Betriebe wurden Kreditgarantiegerneinschaften errichtet. Außerdem wurden Maßnahmen zur Verbilligung der Kredite getroffen. Kredite, für die ein Zinsenzuschuß erteilt wird, sind z. B. Ausfuhrförderungskredite, ERP-Kredite.

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