Geld als Zahlungsmittel

ist ein innerhalb eines bestimmten Wirtschaftsgebietes anerkanntes Tauschmittel, das vom Staat mit Annahmezwang (gesetzliches Zahlungsmittel) ausgestattet ist bzw. im internationalen Verkehr als Finanzierungsmittel angenommen wurde. Die Funktionen des Geldes sind: Tauschmittel zur Durchführung des Güteraustausches; Recheneinheit und Wertmesser; gesetzliches Zahlungsmittel; Mittel der Vermögenshaltung. Man unterscheidet drei Grundformen: Warengeld; Zeichengeld; Buchgeld. Beim Warengeld (Sachgeld) ist der Geldwert vom Wert des Geldstoffes bestimmt (z. B. Goldbarren). Beim Zeichengeld ist der Stoffwert unbedeutend, da der Geldwert vom Staat festgelegt wird (z. B. Papiergeld, Münzen aus unedlem Metall). Als Buchgeld (Giralgeld) bezeichnet man Geldwerte, die beispielsweise bei Kreditinstituten auf Konten ausgewiesen werden. Das Buchgeld stellt die modernste Form des Geldes dar und wird heute bei den meisten wirtschaftlichen Transaktionen angewendet. Die Übertragung von Buchgeld erfolgt im Wege von bargeldlosen Umbuchungen. Bis zur Entstehung der Geldwirtschaft herrschte die Tauschwirtschaft vor. Tauschmittel waren Güter, für die fast jedermann Verwendung hatte (z. B. Vieh, Waffen, Salz usw.). Mit der Entwicklung der Münze entstand das erste allgemein anerkannte Tauschmittel. Zunächst entsprach der Nennwert der Münze dem Edelmetallwert (Kurantgeld). Als Scheidemünzen gelten jene Münzen, deren Wert allein auf der Autorität des Staates beruht, der ihnen einen bestimmten Nennwert verliehen hat, der mit dem Metallwert in keiner Beziehung steht. Dieser kann höher sein (Kleinstmünzen, Silbermünzen bei steigendem Silberpreis) oder geringer sein und daher für den Staat einen ))Münzgewinn« abwerfen. Das Recht, Münzen zu prägen (»Münzregal«), hat in Österreich der Bund, lediglich die Ausgabe erfolgt durch die + Nationalbank. Aus Depositenscheinen (Bescheinigung über Hinterlegung von Edelmetallen) entwickelte sich im Mittelalter die Banknote. In Österreich hat allein die Nationalbank das Recht zur Ausgabe von Banknoten. Damit sollen unmittelbar Staatseingriffe in die Regelung der Geldmenge verhindert werden. Der Geldumlauf umfaßt die Bargeldbestände der Unternehmungen, der privaten Haushalte und der verschiedenen öffentlichen Stellen und Einrichtungen, weiters ihre Geldeinlagen bei Kreditinstituten. Bei einer Inflation kommt es zu einer »Flucht in die Sachwerte«; dadurch wird der Geldumlauf beschleunigt. Geldwert bezeichnet die Kaufkraft des Geldes: Dabei wird der subjektive Geldwert als von den einzelnen empfundener Wert dem objektiven Geldwert gegenübergestellt. Dieser Wert ist der Wert einer Geldeinheit in bezug auf das allgemeine Preisniveau. Der objektive Geldwert wird an der Entwicklung der Preise gemessen (+ Index). Es ist Aufgabe der Wirtschaftspolitik, für eine Erhaltung des Geldwertes und damit der Kaufkraft der Währung Vorsorge zu tragen (+ Inflation, + Währung).

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