Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

ist der Zusammenschluß der EU-Staaten mit den EFTA Staaten (mit Ausnahme der Schweiz), um einen gemeinsamen Wirtschaftsraum von 370 Mio. Einwohnern zu schaffen. Die wesentlichen Grundzüge der EU werden auch im EWR umgesetzt: Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Freiheit des Kapitalverkehrs und Freiheit des Personenverkehrs. Ausgenommen ist im EWRvorallem der AgrarSektor; auch ist die Mitwirkung der Nicht-EU-Staaten an der Entscheidungsfindung beschränkt. Im wesentlichen haben sie nurdieMöglichkeit. EU-Rechtzu übernehmen oder aber durch Sanktionen eingeschränkt – einem EU-Rechtsakt nicht zu folgen. Eigene Organe des EWR sollen die Umsetzbarkeit dieser – von vielen Beteiligten als Zwischenlösung bis zum EU-Beitritt angesehenen – Konstruktion ermöglichen. Mit dem EU Beitritt Österreichs ist der EWR aus österreichischer Sicht eine kurze, aber wichtige Übergangsphase gewesen. Er hätte als „Schule“ für die volle EU-Mitgliedschaft dienen können, dafür ist er aber zu spät in Kraft getreten.

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