Europäische Union, Organe

sind die Europäische Kommission, der Ministerrat, das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof. Daneben gibt es Beratungsorgane (wie z. B. der Wirtschafts- und Sozialausschuß, in dem auch die Sozialpartner eine besondere Rolle spielen). Die Europäische Kommission ist die »Regierung« der EU, in die jedes Mitglied zumindest einen Kommissar entsendet. Auch Österreich wird einen Kommissar in Brüssel ernennen können.

Der Kommission steht ein Verwaltungsapparat mit Generaldirektionen (= Ministerien) zur Seite. Im Gegensatz zu landläufigen Meinungen beschäftigt die EU-Kommission verhältnismäßig wenig Beamte; insbesondere der Dolmetschdienst (Übersetzung in alle EU-Sprachen) verlangt jedoch eine hohe Zahl von Bediensteten. Die Europäische Kommission betrachtet sich als Hüterin der EU-Verträge; gleichzeitig ist sie Motor der Unionspolitik. Nur sie kann dem Ministerrat Vorschläge unterbreiten (Initiativrecht). Sie vertritt auch die EU nach außen (auf Weisung des Ministerrats). Der Ministerrat besteht aus je einem Mitglied pro Mitgliedsland. Der Vorsitz wechselt halbjährlich (»Präsidentschaft der EU«). Er ist das wichtigste Entscheidungsorgan der EU, die gesetzgebende Gewalt. Österreich verfügt über 4 Stimmen. Die Beschlußfassung erfolgt entweder einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit. Über die Höhe der durch den Neubeitritt der vier Beitrittskandidaten ab 1995 erforderlichen qualifizierten Mehrheit gab es intensive politische Streitigkeiten. Die Sperrminorität von bisher 23 Stimmen steigt auf 27 Stimmen, doch gibt es eine politische Vereinbarung, schon bei 23 Gegenstimmen in zumutbarer Zeit einen Konsens zu suchen, wie überhaupt in der EU nach wie vor die Tendenz zur Konsenssuche festzustellen ist.
Das Europäische Parlament wird direkt von der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten auf fünf Jahre gewählt. 1994 zum selben Zeitpunkt wie jenem der EU-Volksabstimmung in Österreich – gab es Wahlen zum Europäischen Parlament.

In Zukunft wird auch Österreich Abgeordnete in das Europäische Parlament entsenden können. Der Europäische Gerichtshof wahrt das Recht bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Er hat praktisch sehr oft das europäische Recht weiterentwickelt. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein beratender, sozialpartnerschaftlicher Ausschuß. In ihm sind Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landwirte, der Verbraucher U. a. lnteressensgruppen vertreten.

Mit dem EU-Beitritt wird Österreich zwölf Mitglieder in den Wirtschafts- und Sozialausschuß entsenden. Europäischer Rat heißt, das Zusammentreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und des Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat tritt einmal im Halbjahr im jeweiligen Land der EC-Präsidentschaft zusammen. Seine Aufgabe ist die Festlegung großer Leitlinien, die dann in konkrete Beschlüsse und Aktionsprogramme umgesetzt werden.

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