Am Beginn steht die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (ECKS) – 1952. Durch die »Römer-Verträge« entsteht 1958 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit sechs Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Benelux). 1967 vereinigen sich die drei Gemeinschaften (EWG, ECKS und Euratom) zu den Europäischen Gemeinschaften (EG). 1987 wird die Einheitliche Europäische Akte
(EEA) verabschiedet. Die Europäische Union ist ein Zusammenschluß von Staaten, die wirtschaftliche und politische Einheit – unter Aufgaben von Teilen der nationalen Souveränität unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips anstreben. 1994 zählte die EU zwölf Mitgliedstaaten:
- Belgien,
- Deutschland,
- Dänemark,
- Frankreich,
- Griechenland,
- Großbritannien,
- Irland,
- Italien,
- Luxemburg,
- Niederlande,
- Portugal und
- Spanien.
Der Vertrag von Maastricht (1991) versuchte eine Verstärkung aller Aktivitäten in Richtung einer Europäischen Union. Die Schritte in Richtung Währungsunion, und vor allem politische Union, waren – und sind umstritten. Durch die sehr anspruchsvollen Bedingungen für die Europäische Währungsunion ist deren Realisierung noch in diesem Jahrtausend höchst fraglich.