EU Regionalpolitik

ist die Summe aller Initiativen und Aktivitäten zur Förderung der verschiedenen Regionen. Strukturfonds der EU sollen durch Direktsubventionen und Förderprogramme helfen, allzu große Unterschiede im wirtschaftlichen und sozialen Niveau in Europa auszugleichen (Kohäsion). Benachteiligte Gebiete werden besonders gefördert. In Österreich ist das Burgenland ein sogenanntes „Ziel Nr. 1“ Gebiet., in dem die Modernisierung der gesamten Infrastruktur, aber auch die Ansiedlung von Betrieben und der 1 Bildungssektor besonders unterstützt werden. Andere förderungswürdige Zielgebiete sind solche, die sich in einem großen Umstrukturierungsprozeß befinden, bei denen besondere Probleme am Arbeitsmarkt bestehen oder in denen Agrarstrukturen modernisiert werden sollen. Österreich wird von all diesen Aktivitäten als EU-Mitglied profitieren; für Grenzregionen wird es besondere Förderungsmaßnahmen geben. Im Bestreben, den Vorwurf des Zentralismus zu entkräften,
hat die EU einerseits das Subsidiaritätsprinzip (auf europäischer Ebene wird nur das durchgeführt, was auf darunterliegenden nationalen oder regionalen Ebenen nicht gemacht werden kann) in den Vordergrund gestellt und andererseits auch einen eigenen Ausschuß der Regionen und Gemeinden der EU geschaffen. Dieser Ausschuß ist von der Kommission anzuhören und kann Stellungnahmen an die Kommission und den Ministerrat liefern. Seine Kompetenzen sind noch beschränkt, bieten aber den Beginn eines verstärkten Anhörungsrechtes der europäischen Regionen. Besonders wichtig ist dies auch für Minderheiten und Regionen in traditionell zentralistisch organisierten Staaten (wie z. B. Frankreich, Italien).

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