Eckzins – Was ist der Eckzins?

Der Eckzins, auch Spareckzins, bezeichnet den Zinssatz, der für Geldanlagen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist gilt. Diese beträgt in aller Regel 3 Monate. Darüber hinaus bezeichnet man den Zinssatz von Termineinlagen mit der kürzesten möglichen Kündigungsfrist oder Laufzeit ebenfalls als Eckzins. In wenigen Fällen kann der Eckzins auch den Diskontzinssatz der Zentralbank bezeichnen.
Der Eckzins ist die Grundlage für die Verzinsung weiterer Anlagenoptionen einer Bank. Deshalb bezeichnet man den Eckzins auch als den Leitzins der Banken. Zinssätze für Anlagen mit längerer Laufzeit lassen sich so leicht durch Zuschläge berechnen. Der Eckzins unterscheidet sich nicht von Bank zu Bank und bildet somit eine einheitliche Basis aller Geldinstitute. Da sich die Zinssätze anderer Anlageformen von dem Eckzinssatz ableiten, werben die Banken oft mit einem Vergleich der Zinssätze. Dies soll dem Kunden verdeutlichen, wie viel höher der Zinssatz gegenüber dem Eckzins ist.
Früher fand keine Verzinsung von Girokonten statt, mittlerweile verzinsen die Banken jedoch manchmal auch Girokonten mit dem Eckzinssatz. Für dauerhafte Geldanlagen empfiehlt es das Geld, welches nicht gebraucht wird, auf eine andere Anlageoption mit höheren Zinsen umzulagern. Der Nachteil hierbei ist, dass sich die Laufzeit bzw. die Kündigungsfrist erhöht.

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