Geringfügigkeitsgrenze 2013: 386,80 Euro im Monat

Die Werte für die Geringfügigkeitsgrenze 2013 sind da, wenn auch aktuell nur als voraussichtliche Werte, die bei der Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2013 gelten werden. Die Werte werden wieder unterschieden in einen täglichen, monatlichen und jährlichen Grenzwert.

  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 täglich: 29,70 Euro
  • Geringfügigkeitsgrenze 2013 monatlich: EUR 386,80 Euro

Zusätzlich hier noch den Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): 580,20 Euro

Was ist die Geringfügigkeistgrenze?

Die Geringfügigkeitsgrenze beschreibt die Grenze, unter der ein Job als so genannter „Minijob“ oder „Mikrojob“ bezeichnet wird.
In Österreich gilt das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer dann als geringfügig, wenn das Entgelt des Arbeitnehmers, laut Stand 1. Januar 2012, eine Grenze von 376,26€ nicht überschreitet. Dieser Wert wird jedes Jahr neu angepasst.
Arbeitnehmer eines geringfügigen Jobs sind unfallversichert. Andere Versicherungen wie Kranken- und Pensionsversicherungen günstig dazu buchen. Der Nettolohn entspricht dem Bruttolohn, welcher auf dem Lohnzettel zu finden ist, da die Beiträge für die Unfallversicherung vom Arbeitgeber zu zahlen sind.
Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel durch die Ausübung mehrerer Minijobs, die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, ist er sowohl bei der Kranken und Pensionsversicherung pflichtversichert, da er nun voll versicherungspflichtig wird. Ein als Arbeiter gemeldeter Beschäftigter muss Abgaben in Höhe von 18,2% leisten, ein als Angestellter gemeldeter, muss Abgaben von 18,07% des Bruttolohns leisten. Die Abgaben werden monatlich berechnet, sodass man nicht, wenn man im Schnitt gesehen unter der jährlichen Geringfügigkeitsgrenze bleibt (12-mal die monatliche Geringfügigkeitsgrenze). Also werden jeden Monat, in dem die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, entsprechende Abgaben berechnet. Es ist jedoch eine Mischung der Dienstverhältnisse möglich.

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