Bestimmungslandprinzip

heißt eine Regelung der EU im Rahmen des europäischen Binnenmarktes, die besagt, daß im gewerblichen Verkehr und auch beim Kauf von Autos durch Private die Mehrwertsteuer bis Ende 1996 weiter im Bestimmungsland entrichtet werden muß, womit das Ausnützen der unterschiedlichen MWSt-Sätze im gewerblichen Verkehr nicht möglich ist (Gegensatz: Privatimporte + Ursprungslandprinzip).

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