ist das Verhalten eines Drittstaates, der in seiner eigenen Gesetzgebung Rechtsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft übernimmt, ohne selbst an der Ausformulierung dieser Rechtsbestimmungen im Rahmen der Gemeinschaft mitgewirkt zu haben. Dies war lange Zeit die Politik Österreichs gegenüber der EU, da Österreich keine Möglichkeit der Mitwirkung an der Rechtsentstehung hatte. Auch die Situation im Rahmen des EWR ist ähnlich. Erst das EU-Mitglied kann voll mitwirken und mitbestimmen.