Die Bürgschaft bei Krediten

Die Bürgschaft ist ein Vertrag, auf Grund dessen sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger unter der Voraussetzung zur Zahlung der Schuld verpflichtet, dass der ursprüngliche Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Es gibt 3 Grundsätze bei der Bürgschaft:

Formgebundenheit: Zur Vermeidung unüberlegter Bürgschaftserklärungen muss die Bürgschaft schriftlich erfolgen.

Akzessorietät: Die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrags ist abhängig vom Bestehen einer gültigen Hauptschuld.

Subsidiarität: Der Gläubiger muss in der Regel den Haupt-Schuldner mahnen, bevor der jeweilige Bürge in Anspruch genommen wird.

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