CHF Fremdwährungskredit: Wie geht es weiter für CHF Kreditnehmer in Österreich?

Fremdwährungskredite in Österreich

Fremdwährungskredite sind eine besondere Form der Kreditvergabe. Traditionellerweise handelt es sich um eine Kreditform, die eher von Unternehmen und eher nicht von Privatpersonen abgeschlossen wird zumindest in früherer Zeit. Dies hat sich jedoch inzwischen verändert. Auch Privatkunden greifen zunehmend auf diese Variante des Darlehens zurück.
Die Besonderheit der Fremdwährungskredite liegt darin, dass der Kredit an Wechselkursveränderungen gebunden ist und sich das zurückzuzahlende Darlehen bestenfalls verringert. Das Risiko besteht darin, dass auch das Gegenteil, also die Rückzahlungslast eintreten kann. Kompetenz, regelmäßige Überwachung der Kursbedingungen und allgemein ständige Aufmerksamkeit relevanten wirtschaftlichen Veränderungen gegenüber sind notwendig.
In Östereich spielen Fremdwährungskredite eine große Rolle. insbesondere Schweizer-Franken-Kredite werden gerne abgeschlossen. Dabei werden in Österreich so genannte endfällige Finanzierungen bevorzugt. Damit ist gemeint, dass die Ablösesumme am Ende der Laufzeit fällig wird und währenddessen nur die Zinsen zu begleichen sind. Aufgrund der möglicherweise zu erwartenden Vorteile von Fremdwährungskrediten ist diese Kreditvariant in Österreich seit Ende der 1990er Jahren insbesondere bei Privatpersonen sehr beliebt.

CHF Kredite in Österreich, derzeitiger Stand

Die Finanzmarktaufsicht in Österreich hat ein hohes Risiko für derartige Kreditabschlüsse bemerkt und eine Erhöhung der Kreditvergabe-Standards empfohlen, um massenhafte Kreditabschlüsse zu unterbinden. Sie beruft sich dabei unter anderem auf ihre Sorgfaltspflicht.
Verschiedene österreichische Zeitschriften befassen sich derzeit mit der Masse an endfälligen Krediten, die vorwiegend Ende der 1990er Jahre von Privatpersonen abgeschlossen wurden. Eine Großzahl dieser Kredite wird zwischen 2014 und 2015 ablaufen. Die zu erwartenden Ablösesummen werden als Folge der Weltwirtschaftskrise nicht den ursprünglichen Erwartungen entsprechen. Eine Deckungslücke ist zu vorauszusehen.
Es bleibt somit die Frage im Raum stehen, inwieweit Darlehensnehmer sich vor einer möglichen „Pleite“ schützen können. In diesem Zusammenhang wird derzeit in Österreich diskutiert, ob Prozesse gegen Banken geführt werden können, die möglicherweise falsche oder lückenhafte Ratschläge in den Beratungsgesprächen abgegeben haben.
In manchen Fällen muss sogar unterstellt werden, dass Beratungen überhaupt nicht existierten. Ein Musterprozess hätte allgemein grundlegende Wirkung, so eine Wiener Tageszeitung.

Eine Antwort

  1. erwin September 13, 2012

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