Bankless Life FMA Warnung

Nun scheint es so, als ob sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) durchgesetzt hat, denn in der Meldung vom 10.2.2010 warnt die FMA vor dem Verein Nick2Nick, welche Bankless Life, ins Leben gerufen haben. Der Verein wollte Kredite unter Endverbraucher vermitteln – jedoch meint die FMA, dass hierzu eine Lizenz nötig sein – welche Nick2Nick nicht hat. Wohl aus diesem Grund ist auch die Website von Bankless Life auch nicht mehr erreichbar.

Auf der Website der FMA liest sich das so:

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 7. Jänner 2010 teilt die FMA daher mit, dass der

Verein Nick2Nick
„bankless-life“
ZVR-Zahl 072846658
Eglsee 9
5270 Mauerkirchen
Tel.: 0820 / 600 605
Fax.: 01 / 253 3033 7422
office@bankless-life.at
www.bankless-life.at
www.nick2nick.at

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG), noch die gewerbliche Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (§ 1 Abs. 1 Z 2 BWG), noch die gewerbliche Vermittlung von Kreditgeschäften nach § 1 Abs. 1 Z 3 BWG (§ 1 Abs. 1 Z 18 lit b BWG) oder die gewerbliche Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen (§ 1 Abs. 2 Z 2 lit c ZaDiG) gestattet.

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