Referenzzinssätze für variabel verzinste Kredite (Zinsgleitklausel)

Variabel verzinste Kredite von Konsumenten sind an die Entwicklung eines Referenzzinssatzes anzupassen laut Konsumentenschutzgesetz – in der Fachsprache nennt man das Zinsgleitklausel. Wenn der Referenzzinssatz nach unten geht, verringern sich auch automatisch die Kreditzinsen.

In Österreich finden sich als Referenzzinssätze sehr häufig der Euribor (European Interbank Offered Rate) und die SMR (Sekundärmarktrendite).

Der Euribor ist jener Zinssatz zu dem sich Banken untereinander Geld leihen und orientiert sich hier am Leitzinssatz der EZB (Europäischen Zentralbank). Der Euribor ist damit ein Zinssatz der europaweit gültig ist. Gegensätzlich ist hier die SMR, welche sich auf die durchscnittliche Rendite der an der Wiener Börse notierenden Anleihen orientiert. Historisch gesehen lag die SMR bisher meist über den Euribor und aktuell sieht es so aus, als ob der Abstand zwischen Euribor und SMR wieder zunehmen wird.

Die Tendenzen gehen momentan dorthin, dass als Referenzzinssatz bei variablen Krediten in Zukunft nur noch der Euribor verwendet wird.

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  2. Bardo Juni 21, 2012

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