Ein Schulder bzw. Auftraggeber veranlasst bei seiner Hausbank die Durchführung einer Zahlung (Überweisung) an den Gläuber bzw. Zahlungsempfänger. Im Normalfall erfolgt das mit einem Vordruck oder auch via Online-Banking. Der Betrag der Überweisung kann sowohl bar, als auch unbar (=von einem Girokonto des Auftraggebers) überwiesen werden.
Bei Geld-Transaktion über € 15.000,00 ist die Festhaltung der Identität notwendig, um Geldwäsche vorzubeugen.
Meistens zählt der Samstag bei Überweisungen zugunsten von Fremdbanken NICHT als Bankwerktag – innerhalb der gleichen Bank aber sehr wohl.
Im Unterschied zu Bareinzahlungen können unbare Überweisungen noch storniert werden (wenn Deckung nicht vorhanden ist).