Jedes Jahr bis Ende November muss das Finanzministerium laut Gesetz die jährliche Bausparprämie berechnen. Die Berechnung der Bausparprämie ist gesetzlich geregelt und läuft nach einem bestimmten Muster ab. Somit kann keine Willkür bei der Berechnung der Bausparprämie passieren.
Die Berechnung der Bausparprämie:
durchschnittliche Sekundärmarktrendite des inländischenRentenmarktes zwischen 01.10. des Vorjahres und 30.09. des laufenden Jahres
– 25 %
+ 0,8
= Faktor der Bausparprämie für das nächste Jahr (gerundet auf ½ %)
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