Bausparen – Was ist Bausparen?

Der Bausparer (Anleger) schließt mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag über eine festgelegte Summe ab. Der Sinn vom Bausparvertrag ist die Finanzierung zum Kauf, Bau oder die Renovierung von einer Immobilie. Der Bausparer spart bis zur vertraglich vereinbarten Summe sowie zum vertraglich festgelegten Prozentsatz. Der Anleger (Bausparer) muss nicht den vollen Betrag ansparen. Die fehlende Summe kann bei Zuteilung als Bauspardarlehen in Anspruch genommen werden. Bei Beantragung der Zuteilung vom Bausparvertrag, erhält der Bausparer von der Bausparkasse ein Bauspardarlehen. Unter folgenden Voraussetzung ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Das Mindestsparguthaben, die Mindestvertragslaufzeit und die Bewertungszahl wurden erreicht.

Beim Abschluss eines Bausparvertrag sind die Zinssätze über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die Höhe und Dauer der Tilgung richtet sich nach der jeweils gewählten Bausparvertrag-Tarifvariante.
Beim Bausparvertrag ist es in der Regel auch möglich, jederzeit Sondertilgungen zu leisten. Der Bausparer hat auch die Möglichkeit das Bauspardarlehen mit einer Tilgungsrate zurück zu zahlen.
Beim Bausparvertrag gibt es die Möglichkeit der staatlichen Förderung, durch den Erhalt von vermögenswirksamen Leistungen, einer Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage.
Die Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist die Beantragung von vermögenswirksamen Leistungen, dass sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.

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