IBAN Kontonummer wird Pflicht

Schneller, sicherer, einfacher.

Bereits seit Anfang 2008 existiert in Europa die Single Euro Payment Area, kurz SEPA. Sie soll die bisher genutzten nationalen Systeme ablösen zugunsten eines einheitlichen, nationalen wie grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs. Dieser bringt einige Vorteile mit sich. So werden Überweisungen schneller: statt in drei Tagen müssen Zahlungen binnen eines Arbeitstages ausgeführt werden. Der Schlüssel dazu: die IBAN.

Was bedeutet IBAN?

Durch die Verwendung einer international gültigen Kontonummer, des IBAN (International Bank Account Number), werden Transaktionen sicherer, aber auch einfacher, wenn man beispielsweise mehrere Wohnsitze hat. Die IBAN besteht aus einem Länderkennzeichen, in Österreich AT, gefolgt von 20 Ziffern, wobei die ersten beiden Ziffern eine Prüfziffer sind, die Fehleingaben verhindern soll. Die eigene IBAN entnimmt man dem Kontoauszug. Fremde IBAN lassen sich im Netz auf entsprechenden Webseiten überprüfen. Hinzu kommt noch der BIC (Business Identifier Code), eine Art internationale Bankleitzahl.

Welche Termine gelten bei der Umstellung?

Die Umstellung erfolgt nicht von heute auf morgen: Der österreichische nationale Zahlungsverkehr erlaubt die Verwendung von Kontonummer und Bankleitzahl noch für eine Übergangsphase von 12 Monaten, also bis 31.12.2012. Bei Lastschrifteinzugsverfahren verlängert sich die Frist nochmals um 12 Monate, bis 31.12.2013. Danach aber geht nichts mehr ohne IBAN und BIC.

Einen kostenlosen IBAN-Rechner finden Sie unter folgender Adresse: http://www.iban-bic-rechner.at/

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