Führerschein neu: Die neuen Regeln für neue und umgetauschte Führerscheine

Ab dem 19. Jänner 2013 (heute) treten verschiedene Neuerungen für neue bzw. umgetauschte Führerscheine auf. So ist der Führerschein im Scheckkartenformat die Ablöse für den beliebten „rosa Lappen“, welcher jahrzehntelang in den Geldbörsen der österreichischen Autofahrer zu finden war.
Fünfzehn Jahre ist das neue Scheckkartenmodell günstig, welches ab dem 19. Jänner 2013 im gesamten EU Raum ausgegeben wird. Mit dem heutigen Stand ist die Verlängerung des Führerscheins ohne ärztliche Untersuchung möglich. Auch eine behördliche Prüfung wird mit heutigem Stand ausgeschlossen, wobei natürlich die Meinung in 15 Jahren durchwegs geändert werden kann. Wer sich von seinem alten Führerschein jedoch nicht trennen möchte, hat eine Übergangszeit bis zum Jahr 2033. Bis dahin sind auch die alten Führerscheine gültig. Ab dem Jänner 2033 wird jedoch nur mehr das Scheckkartenmodell akzeptiert.
Auch im Bereich Mopedausweis bzw. Führerschein gab es Änderungen, welche nun ab 2013 in Kraft treten. So ist der grüne Ausweis ein Teil der Vergangenheit, denn nun wird ein richtiger Führerschein vergeben. Die Ausbildung bleibt gleich – die einzige Neuerung ist die ärztliche Untersuchung, welche ab dem 20. Lebensjahr vollzogen wird. Der Mopedführerschein wird auch im Ausland anerkannt, sofern die Person mindestens 16 Jahre alt ist.
Auch in Sachen Motorradfahren gibt es Änderungen ab 2013. So wird es – bisher gab es zwei – drei Motorradklassen geben. Die kleinste Klasse A1 darf bereits ab dem 16. Lebensjahr in Betrieb genommen werden. Zwei Jahre Fahrpraxis oder sieben Fahrstunden sind die Voraussetzung für das Aufsteigen in die nächste Klasse A2. Die gleichen Voraussetzungen gibt es für den Wechsel in die Motorradklasse A. Wer jedoch sofort in die Motorradklasse A wechseln möchte, der sollte bis zum 24. Lebensjahr warten. Ab dem 24. Lebensjahr entfallen die vorzeitigen Motorradklassen.

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