Wunschkennzeichen in Österreich

Ein Wunschkennzeichen besteht aus 3 bis 6 Zeichen, beginnend mit einem Buchstaben und mit einer Ziffer endend.
Wer ein Wunschkennzeichen möchte, muss sich an die zuständige Zulassungsbehörde wenden, dies sind die Bundespolizeidirektion (in Wien ist es das Verkehrsamt) bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Hier bekommt man eine Bestätigung bzw. eine Bewilligung des gewünschten Kennzeichens. Mit der Bestätigung wendet man sich an die Zulassungsstelle. Diese bestellt das  Wunschkennzeichen, welches innerhalb von ca. 4 Werktagen geliefert wird und sodann abgeholt werden kann.

Das Wunschkennzeichen ist 15 Jahre lang gültig. Vor Ablauf der 15-Jahrefrist kann man jederzeit auf sein Wunschkennzeichen verzichten und es gegen ein normales Kennzeichen austauschen. Nach der Frist von 15 Jahren bestehen die Möglichkeit, sein Wunschkennzeichen auf weitere 15 Jahre zu verlängern. Auch der Wechsel auf ein neues Wunschkennzeichen oder auf ein normales Kennzeichen ist möglich. Wenn man bei Fristablauf sein altes Wunschkennzeichen nicht verlängert oder ein neues Wunschkennzeichen beantragt, wird einem automatisch ein normales Kennzeichen zugewiesen.

Wer sich ein Wunschkennzeichen leisten möchte, muss mit folgenden Ausgaben rechnen:

  • 227,20 € für die Bewilligung
  • 18 € für die Kennzeichentafeln

Verlängert man nach 15 Jahren sein Wunschkennzeichen, fallen neuerlich 214 € an Kosten an.

Wunschkennzeichen können nicht übertragen werden. Der Antragsteller muss auch der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges sein. Auch bei einem Wechsel der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (durch Adressänderung, Umzug) ist das Wunschkennzeichen nicht übertragbar.

Kommentare

  1. r4iden Januar 19, 2011
  2. Dominic November 1, 2011

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