Einvernehmliche Scheidung in Österreich

Möchte man eine Ehe beenden, so gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Entweder man klagt die Scheidung bei Gericht ein – oder man einigt sich mit dem zukünftigen Ex-Partner und lässt sich einvernehmlich scheiden. Die meisten Ehen werden übrigens einvernehmlich geschieden – es wird bei Gericht nicht so viel Schmutzwäsche gewaschen, wie dies die Gesellschaftskolumnen der Zeitschriften manchmal darstellen.
Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist eine unheilbare Zerrüttung der Ehe und eine Trennung der Partner seit mehr als einem halben Jahr. Das bedeutet nicht, dass man getrennt leben müsste – die Bestätigung vor Gericht diesbezüglich genügt. Weiters ist vorausgesetzt, dass sich die Partner über die Scheidung und über die Aufteilung des vorhandenen Vermögens einig sind. Ist das der Fall, so wird eine Scheidungsvereinbarung – mündlich vor Gericht – getroffen, bei der natürlich auch Unterhalts- und Obsorgepflichten geregelt werden müssen. Regelungen in Bezug auf Kinder bedürfen aber immer noch einer Genehmigung durch das zuständige Pflegschaftsgericht. Auch ist es ratsam, dass man, auch wenn man eine einvernehmliche Scheidung anstrebt, einen Anwalt konsultiert, um alles juristisch sattelfest ergründen zu können und auch über die Folgen der Scheidung genau informiert zu sein. Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung betragen ca. € 500,-, bei der Übertragung von Eigentum kommen nochmals € 379,- dazu.

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