Testament Vorlage

Testament Vorlage – was soll in einem Testament drinnen stehen, bzw. wie muss es verfasst sein, damit es gültig ist?

Wir werden alle nicht ewig leben, und es ist nur legitim, sich zu Lebzeiten darüber Gedanken zu machen, was mit den vorhandenen Vermögenswerten nach dem Ableben einmal geschehen soll. Dies geschieht in Form eines Testamentes, in dem man den sogenannten „Letzten Willen“ fixieren kann.

Für die Testamentserstellung gibt es mehrere Möglichkeiten – diese Angabe dienen Ihnen als Testament Vorlage:

Die Sicherste ist, sich an einen Notar zu wenden. Ein Notar ist juristisch gebildet und befähigt, bei der Testamentserstellung zu helfen, um keine rechtlichen Fehler zu begehen – beispielsweise ist enterben nicht so einfach, wie es immer dargestellt wird. Außerdem wird ein Testament, das bei einem Notar aufgesetzt wurde, zentral gespeichert. Nach dem Ableben wird dieses Zentralregister automatisch abgerufen, und es ist beim Nachlassverwalter sofort bekannt, dass und wo ein rechtsgültiges Testament existiert. Da Erbschaftsstreitigkeiten gang und gäbe sind, sollte man diesen Weg einschlagen, auch wenn das Ganze mit Kosten verbunden ist.

Es gibt aber auch die Option, ein Testament selbst zu schreiben. Erfolgt dies mit der Hand, also eigenhändig, so genügt die Unterschrift am Ende für die Gültigkeit. Wird es zum Beispiel mit einem PC oder von „fremder Hand“ geschrieben, so müssen drei Zeugen, von denen mindestens zwei gleichzeitig anwesend sein müssen, es mit dem Testamentsersteller unterschreiben. Auf jeden Fall ist es wesentlich, das Datum am Testament nicht zu vergessen – aber, wie gesagt, die Erstellung ist juristisch nicht ganz einfach, daher sollte man das Geld in einen Notar investieren – es ist sicher gut angelegt und erspart den Erben viel Ärger! Alternativ finden Sie ein Beispiel eines selbstgeschriebenen Testaments auf help.gv.at!

Aufpassen muss man auch vor allem darauf, dass man ein voriges Testament widerruft. Es kann hier immer wieder zur Problemen kommen, wenn ein Testament beim Notar vorliegt und man später ein weiteres Testament aufsetzt, dies aber nicht dem Notar meldet (oder vergisst zu melden). Daraus kann sich sehr schnell Zündstoff ergeben.

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