Pendlerpauschale 2009

Die Pendlerpauschale 2009 ist jene Pendlerpauschale die seit dem 1.7.2008 gilt. Diese Pendlerpauschale ist zeitlich bis 31.12.2009 befristet und fällt ab dem Jahr 2010 (sofern keine gesetzliche Änderung vorgenommen wird), wieder auf jene Werte vor dem 1.7.2008 zurück.

Es gibt eine große und eine kleine Pendlerpauschale. Der Unterschied zwischen der kleinen und großen Pendlerpauschale liegt darin:

  • kleine Pendlerpauschale: Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar
  • große Pendlerpauschale: Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar
Hier die aktuelle Staffelung der Pendlerpauschale 2009:
Einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar Benutzung eines öffentlichen Verkehrs-mittels nicht zumutbar
  jährlich monatlich jährlich monatlich
0 bis 2 km
2 bis 20 km     € 342,– € 28,50
20 bis 40 km € 630,– € 52,50 € 1.356,– € 113,–
40 bis 60 km € 1.242,– € 103,50 € 2.361,– € 196,75
über 60 km € 1.857,– € 154,75 € 3.372,– € 281,–

Die Pendlerpauschale kann sowohl über die Lohnverrechnung des Arbeitgebers, oder auch über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Kommentare

  1. Rath Andreas Oktober 27, 2009
  2. Markus Juren Dezember 10, 2009
  3. günther April 13, 2010
  4. dani Mai 3, 2010
  5. Zuro Mai 3, 2010
  6. Margit Dezember 10, 2011
    • Andreas - Admin von Finanz-Journal.at Dezember 10, 2011
  7. Maddin März 4, 2012
  8. Maddin März 4, 2012
  9. Stefi Mai 10, 2012
    • Andreas - Admin von Finanz-Journal.at Mai 10, 2012

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