Papierrechnung Gebühr ist verboten!

Die Konsumentenschützer haben einen Prozess angestrengt gegen T-Mobile, weil diese auf die Papierrechnung eine Gebühr eingehoben haben und so die Kunden auf Umstellung auf die digitale Zustellung der Rechnung zu bewegen. Das war den Konsumentenschützern gar nicht recht und man hat T-Mobile verklagt, da T-Mobile in den ABG eine Klausel hat, welche besagt, dass Kunden die keine Online-Rechnung haben möchten eine Papierrechnung zu einem Preis von 1,89 Euro erhalten. Das Wiener Handelsgericht hat nun in der ersten Instanz darauf entschieden, dass dies rechtswidrig sei.

T-Mobile akzeptiert dieses Urteil (noch) nicht und geht weiter im Instanzenweg. T-Mobile sagt auch, dass man dadurch einen Beitrag zum Umweltschutz leiste (bisherige Ersparnis von 180 Millionen Tonnen Papier – sofern sich niemand zuhause die Rechnung ausgedruckt hat, sonst ist die Umweltersparnis weitaus geringer!) in dem man auf Papierrechnung weitestgehend verzichte. Bereits 3/4 aller T-Mobile Kunden wollen keine Papierrechnung(naja, eh klar bei diesen Preisen!) und außerdem gehe auch ein Teil der monatlichen 1,89 Euro auch in einen Umweltfonds. T-Mobile ist der Meinung, dass auf Grund der hohen Internet-Durchdringung in Österreich eine online Zustellung allemal akzeptabel ist – der Konsumentschutz ist hier gegenteiliger Meinung und beruft sich darauf, dass es allen Offlinern auch möglich sein muss die Papierrechnung zu erhalten, ohne dafür extra bezahlen zu müssen.

Von meinem Gefühl nach, wird T-Mobile diesen Prozess auch im weiteren Instanzenweg verlieren, denn es kann nicht jedem Österreicher zugemutet werden, dass dieser einen Internetzugang besitzt. Speziell die ältere Generation ist eine Generation bei denen noch einige Offliner vorzufinden sind und diese darf man nicht durch einen extra finanziellen Beitrag „bestrafen“ auch wenn der Umweltschutzgedanke natürlich auch nett ist.

Eine Antwort

  1. Pingback: Anonymous April 1, 2011
  2. Nicole Scheidl August 12, 2011

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