Ganz gleich ob jemand als Unternehmen oder Privater in Konkurs geht, seit dem Jahr 2000 werden alle aktuellen Konkurse im Internet veröffentlicht und sind für jedermann einsehbar. Das Internet ist somit das ausschließliche Bekanntmachungsorgan für alle öffentlichen Bekanntmachungen von Schriftstücken und Beschlüssen im Zuge eines Insolventverfahren. Eine Veröffentlichung in Zeitungen oder andere Medien sind somit nicht mehr vorgeschrieben, wobei manche Tageszeitungen über ausgewählte Konkurse in Kurzform noch immer berichten.
Alle Konkurs-Daten sind grundsätzlich bis ein Jahr nach Abschluss des Konkursverfahrens abrufbar, drei Jahre bei Abweisung von Konkursanträgen mangels kostendeckenden Vermögens.
Im Internet sind die aktuellen Konkurse unter http://www.edikte.justiz.gv.at/ abrufbar.
ich hätte mal eine frage vielleicht kann mir wer helfen!!
und zwar wer zahlt,den masseverwalder,die kosten fürs gericht und bis wann muss man das bei einem offenen verfahren,bezahlt haben??
danke manuel