Lebensgefährte Erbrecht

Wie ist eigentlich das Erbrecht, wenn man nicht verheiratet ist und man verstirbt? Ist der Lebensgefährte dann erbberechtigt?

Leider ist es aktuell so, dass dem Lebensgefährten ohne Testament nichts zusteht vom Erbe. Anders als bei einer Ehe bzw. beim Ehegatten/Ehegattin ist es beim Lebensgefährten. Hier gibt es grundsätzlich keine Erbansprüche. Wenn es zum Erben kommt, werden diese wie Fremde behandelt, denn in der gesetzlichen Erbfolge ist genau festgelegt, wie, wie viel und in welcher Reihenfolge die lebenden Verwandten erben.

Es gibt immer wieder Fälle in denen vergessen wird ein Testament zu machen und so erben Verwandte, zu denen Jahre bzw. Jahrzehnte kein Kontakt mehr gepflegt wurde und so der Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin leer ausgeht.

Was kann man tun, damit der Lebensgefährte erbt?

Erstellen Sie selbst ein handgeschriebenes Testament bzw. lassen Sie eines über einen Notar aufsetzen. Darin sollten Sie alles regeln. Überlegen Sie auch, wie es um das Wohnrecht steht. Nichts schlimmer als es kein Testament gibt und der Lebenspartner ausziehen muss, weil kein Testament vorhanden ist und die liebe Verwandtschaft (=Erben) bestehen auf das Ausziehen. Vermeiden Sie diese Streitereien und regeln Sie bereits rechtzeitig (man kann jederzeit versterben!) Ihr Erbe. Wenn Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, so ist dies sicherlich auch kein Fehler und hilft schon im Vorhinein unnötigen Stress zu vermeiden.

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