Kurzarbeit

Kurzarbeit ist eine vorübergehende Reduzierung der normalen Arbeitszeit in einem Unternehmen aufgrund von unvorhersehbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten bzw. dem Ausfall von Aufträgen und Zulieferungen, auf eine bestimmte Zeit. Somit können Beschäftigte im Betrieb gehalten werden, Kündigungen werden vermieden und die Zeit kann für eine Qualifizierung der betroffenen Dienstnehmer genützt werden. Ob der Arbeitgeber Kurzarbeit einführen darf und ob sich dabei der Arbeitsentgeltanspruch der Arbeitnehmer entsprechend verringert, richtet sich nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Im Normalfall tritt der Arbeitgeber sechs Wochen vor dem geplanten Beginn der Kurzarbeit mit dem Arbeitsmarktservice in Kontakt und informiert über etwaige Beschäftigungsschwierigkeiten. Die Kurzarbeit ist zunächst auf höchstens sechs Monate begrenzt, es kann aber um jeweils maximal sechs Monate verlängert werden, wenn noch immer wirtschaftliche Schwierigkeiten bzw. Arbeitsausfälle im Unternehmen bestehen. Der maximale Zeitraum, in dem die Beihilfe bezogen werden kann, beträgt insgesamt 24 Monate. Durchschnittlich beträgt die Kurzarbeitszeit 10-90% der wöchentlichen normalen Arbeitszeit.

Da Arbeitnehmer leider nicht das bisherige volle Einkommen ausbezahlt bekommen, können sie bei der Kurzarbeit das Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung über das Arbeitsmarktservice beanspruchen. Allgemein erhält der Arbeitnehmer pro Ausfallstunde eine Kurzarbeiterunterstützung bzw. für jede Ausfallstunde, die für eine Qualifizierung genutzt wurde, eine Qualifizierungsunterstützung. Diese finanziellen Unterstützungen für Arbeitnehmer sind festgelegte Pauschalsätze. Die Pauschalsätze für die Kurzarbeiterunterstützung richten sich dabei nach den Leistungen, die für die Arbeitslosenversicherung für Arbeitslosengeld (inklusive Sozialversicherung) entstehen würden. Die Pauschalsätze für die Qualifizierungsunterstützung umfasst weiters noch einen Aufschlag von 15% für schulungsbedingte Mehrkosten.

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