KFZ Zulassung – wo kann ich mein Auto zulassen und was muss hier beachtet werden?
Die Freude über ein neues Auto ist groß, doch bevor man es in Betrieb nehmen kann, sind einige bürokratische Hürden zu überwinden. Zunächst benötigt man, um am Straßenverkehr überhaupt teilnehmen zu dürfen, eine Nummerntafel, sprich, das Auto muss zugelassen werden. Bis vor wenigen Jahren war die Zulassung nur auf den Magistraten bzw. Bezirkshauptmannschaften möglich. Das wurde geändert und an die Autoversicherungen ausgelagert, wo die Zulassungen nunmehr durchgeführt werden. Die Zulassungsstelle sollte aber im Wohnbezirk liegen, manchmal deckt aber ein Versicherungsbüro auch gleich zwei oder mehr angrenzende Bezirke ab.
Für die Zulassung benötigt man eine Bestätigung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist, den Meldezettel, den Kaufvertrag, den Typenschein, den letzten Prüfbericht und ein Personaldokument. Sind die Unterlagen in Ordnung, so erfolgt die Zulassung in wenigen Minuten, die Nummerntafeln und das „Pickerl“ mit dem neuen Kennzeichen werden ausgegeben und schon kann die Fahrt losgehen! Will man jedoch ein Wunschkennzeichen, so muss man mit einer ca. einwöchigen Wartefrist rechnen.
Für die Zulassung werden ca. € 175,- an Kosten in Rechnung gestellt, dafür ist aber für die Abmeldung des Fahrzeuges keine Gebühr mehr zu entrichten.