Adoption in Österreich

Wer in Österreich ein Kind adoptieren möchte, muss vor allem über Geduld verfügen. Wartezeiten von zwei Jahren sind die absolute Untergrenze. In einigen Bezirken dauert es zehn Jahre und länger, bis Paare ihr langersehntes Wunschkind in die Arme schließen können.

Zukünftige Adoptiveltern sollten sich daher frühzeitig beim zuständigen Jugendwohlfahrtsträger anmelden (Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat in Statutarstädten und das Amt für Jugend und Familie in Wien).

Das Mindestalter für Adoptierende beträgt 30 Jahre für den Mann und 28 Jahre für die Frau. Ein Höchstalter ist im Gesetz nicht vorgesehen, allerdings wird in der Praxis darauf geachtet, dass der Altersunterschied zwischen Kind und Eltern nicht mehr als 45 Jahren beträgt.

Ehepaare haben bessere Chancen ein Adoptivkind zugesprochen zu bekommen. In Lebensgemeinschaften kann nur ein Elternteil das Kind adoptieren. Gleichgeschlechtliche Paare sind auch nach den letzten Gesetzesänderungen vom Recht auf Adoption ausgenommen.

Die Vertreter der Jugendwohlfahrt überprüfen das persönliche, gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Umfeld der Adoptivbewerber. In einigen Bundesländern (z.B. Wien, Steiermark) müssen die zukünftigen Eltern Vorbereitungsseminare besuchen, um die Pflegestellenbewilligung zu erhalten.

Nach Aufnahme des Adoptivkindes muss das zuständige Pflegschaftsgericht den Adoptionsvertrag bewilligen; dies dauert im Regelfall sechs Monate. Bis dahin können die leiblichen Eltern ihre Zustimmung zur Adoption auch widerrufen.

Auslandsadoptionen sind eine Möglichkeit, die langen Wartezeiten zu umgehen. Adoptionswillige Paare müssen aber mit hohen Kosten (10.000 bis 20.000 Euro und mehr) rechnen und sollten sich beim Jugendamt eingehend beraten lassen.

Kommentare

  1. Schnucki Juli 28, 2012

Hinterlassen Sie eine Antwort