Außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen

Außergewöhnliche Belastungen sind meist unangenehme Dinge. Das können Zahnersätze, Zahnregulierungen, Spitalskosten oder ähnliche außergewöhnliche Umstände sein, die auf die eigene Wirtschaft negativ einwirken. Das bedeutet, dass bestimmte Aufwendungen und Ausgaben als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind und wenn diese außergewöhnlich sind so können diese steuerlich abgesetzt werden. Man muss außergewöhnlichen Belastungen in seiner Arbeitnehmerveranlagung anführen.

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