KESt auf Wertpapiere: 25 % Steuer auf Aktien ab 2011

Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014 ändern sich auch für Inhaber von Wertpapieren so einiges. So kommt es, dass Kursgewinne von Kapitalvermögen, wie es bei Aktien, Anleihen, Fondsanteilen, Derivaten, etc. vorliegt, diese der KESt (=25 % für den Staat) unterliegen. Der von den Banken automatisierten KESt Abzug von 25 % wird ab 1.10.2011 erfolgen. Bei diesem KESt Abzug bei Kursgewinnen von Wertpapieren gibt es ein paar Dinge zu unterscheiden bzw. zu berücksichtigen:

  • Bisher waren nur Zinsen und Dividenden von der KESt betroffen. Wertpapiere waren ESt-pflichtig, sofern diese innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist auch wieder verkauft werden. Das ändert sich nun und Wertpapiere werden unabhängig von der Behaltedauer mit 25 % versteuert.
  • Kursverluste können nur über die Steuerveranlagung gegen Kursgewinne gegengerechnet werden.
  • Die bisher geltende 1jährige Spekulationsfrist bei Wertpapieren wird abgeschafft, sofern der Erwerb von Aktien oder Fondsanteile ab 1.1.2011 und nach dem 30.9.2011 verkauft werden oder bei Anleihen, Zertifikaten und Derivaten ab 1.10.2011.
  • Die Möglichkeit, dass der Kauf von jungen Aktien oder Wohnbauanleihen bei den Sonderausgaben eine steuerliche Berücksichtigung bekommt, wird ersatzlos mit 1.1.2011 gestrichen.

Bei der Wertpapier KESt von 25 % gibt es also jetzt noch eine kurze Schonfrist bis 1.10.2011, danach sind alle Systeme der Banken scharf und die KESt wird automatisch abgezogen.

Kommentare

  1. Anleger März 29, 2011
    • Andreas - Admin von Finanz-Journal.at März 29, 2011
  2. Anleger März 29, 2011
  3. Andreas - Admin von Finanz-Journal.at März 29, 2011

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