Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014 ändern sich auch für Inhaber von Wertpapieren so einiges. So kommt es, dass Kursgewinne von Kapitalvermögen, wie es bei Aktien, Anleihen, Fondsanteilen, Derivaten, etc. vorliegt, diese der KESt (=25 % für den Staat) unterliegen. Der von den Banken automatisierten KESt Abzug von 25 % wird ab 1.10.2011 erfolgen. Bei diesem KESt Abzug bei Kursgewinnen von Wertpapieren gibt es ein paar Dinge zu unterscheiden bzw. zu berücksichtigen:
- Bisher waren nur Zinsen und Dividenden von der KESt betroffen. Wertpapiere waren ESt-pflichtig, sofern diese innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist auch wieder verkauft werden. Das ändert sich nun und Wertpapiere werden unabhängig von der Behaltedauer mit 25 % versteuert.
- Kursverluste können nur über die Steuerveranlagung gegen Kursgewinne gegengerechnet werden.
- Die bisher geltende 1jährige Spekulationsfrist bei Wertpapieren wird abgeschafft, sofern der Erwerb von Aktien oder Fondsanteile ab 1.1.2011 und nach dem 30.9.2011 verkauft werden oder bei Anleihen, Zertifikaten und Derivaten ab 1.10.2011.
- Die Möglichkeit, dass der Kauf von jungen Aktien oder Wohnbauanleihen bei den Sonderausgaben eine steuerliche Berücksichtigung bekommt, wird ersatzlos mit 1.1.2011 gestrichen.
Bei der Wertpapier KESt von 25 % gibt es also jetzt noch eine kurze Schonfrist bis 1.10.2011, danach sind alle Systeme der Banken scharf und die KESt wird automatisch abgezogen.
Weiß jemand, ob die neue KESt bei Kapitalerhöhungen von Altbeständen zuschlägt?
Also folgender Fall: Aktien 2008 angeschafft, Kapitalerhöhung 2011
a) Zahle ich KESt, wenn ich die Bezugsrechte verkaufe?
b) Welches Anschaffungsdatum gilt für die neuen Aktien, wenn ich bei der Kapitalerhöhung mitziehe? Zahle ich dann bei künftigen Verkäufen KESt?
Hallo Anleger,
eine wirklich sehr knifflige Frage und ich kann hier auch nur mein „Gefühl“ wiedergeben, müsstest daher bei Deiner Bank/Broker nachfragen.
Meine Meinung:
a) Keine KESt – da die Bezugsrechte von früher sind (vor 2011)
b) KESt – weil Neuanschaffung
Angaben ohne Gewehr & Gewähr 😉
Danke für die schnelle Antwort! Der Broker wird mir in diesem Fall nicht helfen, der sitzt nämlich in Germanien und hat mit unserer KESt keinen direkten Kontakt. Dann werde ich wohl direkt das Finanzamt fragen müssen …
Ich könnte mir auch vorstellen, dass man hier auch Profis dazu findet:
http://aktien-portal.at/forum_uebersicht.html
Ansonsten ist sicherlich das Finanzamt die beste Quelle!