Eine Wohnung gehört zu den wichtigsten Grundbedürfnissen von allen Menschen. Leider kommt es immer häufiger vor, dass sich viele eine Wohnung nicht mehr leisten können. Seit dem Jahr 2006 gibt es im Land Steiermark eine unterstützende Wohnbeihilfe. Diese ermöglicht vielen Menschen, die mit einem geringen Haushaltseinkommen auskommen müssen, das eine Wohnung bezahlbar ist. Das Besondere an dieser Wohnbeihilfe ist, dass sie auch die Betriebskosten berücksichtigt.
Für wen aber greift diese Wohnbeihilfe? Zum Einen können Österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen einen Antrag stellen, zum Anderen EWR-Bürger und Bürgerinnen. Aber auch für Flüchtlinge besteht die Möglichkeit diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für Menschen, die nicht österreichische Staatsbürger sind gilt dazu Folgendes: Sie müssen über einen Arbeitsvertrag vorweisen und sich seit mindestens 3 Jahren dauerhaft im Land aufgehalten haben.
Welche Wohnungen werden gefördert? Die Wohnbeihilfe greift bei geförderten Mietwohnungen, bei gemieteten geförderten Eigentumswohnungen und bei Untervermietung geförderter Wohnungen. Es ist zusätzlich zu beachten, dass bei nicht geförderten Mietwohnungen die Miete ab einer Größe von 35 m² den Betrag von 7,11 Euro pro m² nicht übersteigen darf. Bei kleineren Wohnungen, also bis 35 m² liegt die Grenze bei 9,24 Euro pro m².
Für die Beantragung der Wohnbeihilfe im Land Steiermark müssen ein gültiger Mietvertrag und Einkommensnachweise vorgelegt werden. Der Antrag wird bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde oder beim Wohnhilfenreferat der Sozialabteilung eingereicht. Dort wird auch Hilfe beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare geholfen.
Die Wohnbeihilfe wird im Fall der Bewilligung höchstens für 12 Monate gewährt, allerdings besteht die Möglichkeit einen Folgeantrag zu stellen.
Falls beim Wohnbeihilfeberechtigten Änderungen eintreten, Umzug oder Einkommensveränderungen, so besteht die Pflicht, dies unverzüglich zu melden.