Jugendschutzgesetz in Österreich

In den neun Bundesländern in Österreich hat jede Landesregierung sein eigenes Jugendschutzgesetz. Zwar sind sie in den Bereichen Aufenthaltsdauer in der Öffentlichkeit, sowie Tabak- und Alkoholgenuss fast identisch, doch weichen sie ab beim Thema jugendgefährdende Medien. In manchen Bundesländern ist der Besitz erlaubt und bei manchen generell verboten. Auch haben sich die Länder teilweise an der deutschen Regierung orientiert oder es wird optional geregelt. Konsolenverbot gibt es nicht, stattdessen wird eine Kennzeichnungspflicht gefordert ähnlich wie in Deutschland. In Kärnten und Salzburg gibt es die abgestufte FSk, die sich für den Besitz von DVD’s und Videos ausspricht. Es gilt immer das Gesetz des Bundeslandes in dem man sich gerade aufhält. Bei Verstößen muss mit einem Gespräch bei dem Jugendamt und je nach Schwere des Verstoßes auch mit einer hohen Geldbuße gerechnet werden. Informationen bekommen die Jugendlichen entweder mit den Broschüren der Landesregierung oder sie können sich auch direkt an das betreffende Bundesland wenden. In den Broschüren steht dann genau, wer wie lange ausbleiben darf und auch andere Fragen wie die Taschengeldregelung kann man daraus ersehen. Es ist sehr übersichtlich geordnet, und die verschiedenen Gesetze des jeweiligen Bundeslandes sind dort sehr gut zu unterscheiden. Die Unterhaltsregelung ist auch aufgelistet und ab welchem Alter man als erwachsen gilt. Diese Broschüre ist wirklich sehr empfehlenswert, da sie alle Fragen rund um den Jugendschutz beantwortet.

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