Unfallversicherungsbeitrag 2012

Eine Säule der Sozialversicherung in Österreich ist die gesetzliche Unfallversicherung. Sie bietet Bürgern finanziellen Schutz gegen das Risiko eines Unfalls am Arbeitsplatz, auf dem direkten Weg zur Arbeit und von dort aus nach Hause. Außerdem bietet sie Schutz gegen das Risiko einer Berufskrankheit. Als Berufskrankheiten gelten alle in einer Anlage zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) festgehaltenen Krankheiten, die auch im Internet einzusehen ist.

In Österreich gibt es insgesamt vier Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, von denen die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) für die meisten Menschen zuständig ist. Außerdem gibt es die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) sowie die Versicherungsanstalt der Bauern (SVB).

Die Beiträge zur Unfallversicherung richten sich nach bestimmten Beitragsgruppen, die sich wiederum danach richten, welche Beschäftigungsform vorliegt. Besondere Bestimmungen gelten allerdings für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 58 Jahren: Unabhängig von der Art der Beschäftigung werden 1,4 Prozent der Berechnungsgrundlage als Beitrag berechnet. Für Frauen und Männer, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben gilt: Ab 2012 fällte dieser Beitrag weg aber Sie bleiben trotzdem weiter unfallversichert. Auf das Nettogehalt der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat dies allerdings keine Auswirkung, da die Unfallversicherung ausschließlich vom Dienstgeber finanziert wird.

Zu den Leistungen der Unfallversicherungen gehören Sach- und Geldleistungen. Sachleistungen sind unter anderen Maßnahmen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Geldleistungen sind beispielsweise Versehrtenrente, Hinterbliebenenrente oder die Erstattung von Bestattungskosten. Behandlungskosten nach Arbeitsunfällen sind in Österreich im Rahmen der Vorleistungspflicht vom zuständigen Krankenversicherungsträger zu erbringen. Nur bei nicht versicherten Personen hat diese Kosten die Unfallversicherung zu übernehmen.

Um eine Versehrtenrente zu erhalten, muss die Erwerbsfähigkeit des Verischerten ab dem Zeitpunkt des Unfalls oder dem Eintreten der Berufskrankheit bis über drei Monate danach hinaus um 20 Prozent gemindert sein.
Ihre Höhe richtet sich nach der Bemessungsgrundlage und dem Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit. Ist die Erwerbsfähigkeit ganz abhandengekommen, besteht Anspruch auf eine Vollrente, deren Höhe abhängig vom Jahresarbeitskommen des Versicherten ist. Eine Hinterbliebenenrente wird bei Tod infolge eines Unfalles an Witwen, Witwer und Waisen ausgebezahlt. Außerdem wird Hinterbliebenenrente an bedürftige Eltern und Großeltern, falls der Verstorbene überwiegend für deren Unterhalt aufkam, ausbezahlt.

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