Die Wohnbeihilfe in Vorarlberg – Wer hat Anspruch und wo stellt man den Antrag auf Wohnbeihilfe?

Das Land Vorarlberg bietet für seine finanziell schwachen Einwohner die Wohnbeihilfe an, damit das Wohnen auch in Vorarlberg möglich ist. Oftmals gibt es ungewollte Situationen wie Trennungen, den Jobverlust oder Schicksalsschläge, die dafür verantwortlich sind, dass die finanzielle Lage zum Problem wird.
Wohnbeihilfe im Land Vorarlberg bekommen in der Regel österreichische Staatsbürger wie auch Personen, welche EU Bürger sind. Auch muss der Antragsteller für die Wohnbeihilfe der Hauptmieter der Wohnung sein. Die Wohnbeihilfe wird zudem auf der Grundlage des Einkommens berechnet. Das Einkommen wird von allen in der Wohnung gemeldeten Personen benötigt um den Antrag behandeln zu können. Zur Anrechnung der Wohnbeihilfe wird auch die Wohnungsgröße herangezogen. Der Höchstbetrag der Wohnbeihilfe wird mit 6,70 Euro pro Quadratmeter der Wohnung bemessen. Der Betriebskostenanteil beläuft sich auf 1,20 Euro pro Quadratmeter.
Wer einen Antrag auf Wohnbeihilfe im Land Vorarlberg stellen möchte, der benötigt das zuständige Formular dafür. Dieses erhält man in der Regel auf den verschiedenen Gemeindeämtern als auch im Land der Vorarlberger Landesregierung direkt. Zum Antrag müssen der Mietvertrag als auch ein Rückzahlungsnachweis wie Einkommensbelege aller in der Wohnung gemeldeten Personen beigelegt werden. Auch ein Staatsbürgerschaftsnachweis wie der Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse muss beigelegt werden.
Beispiel:
Der Hauptmieter ist der alleinige Wohnungsbesitzer und erhält ein Einkommen von 900 Euro monatlich. Die Wohnung hat eine Größe von 60 m². Hier beträgt der anrechenbare Wohnungsaufwand 6,05 Euro pro Quadratmeter, wobei 50 m² für eine Person berechnet werden. Mit dem Betriebskostenanteil von 1,20 Euro beläuft sich die Summe von 302,50 Euro. Laut der festgesetzten Tabelle sind 2 Prozent des Einkommens 18 Euro, was eine Differenz von 284,50 Euro monatlich bedeutet. Diese 284,50 Euro sind dann sodann die monatliche Wohnbeihilfe, welche der Antragsteller bei positiver Erledigung seines Antrages erhalten würde.

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