Die Wohnbehilfe in Tirol: Wo und wie bekommt man das Formular für den Antrag?

In Zeiten von der europäischen Finanzkrise bleibt auch Österreich nicht verschont. So sind heute immer mehr Menschen auf eine Förderung vom Staat angewiesen. Die wohl häufigste und bekannteste Beihilfe ist dabei die Wohnbeihilfe. Diese gibt es in gesamt Österreich. Sie ist jedoch in den Händen der Bundesländer. Es gibt also von Bundesland zu Bundesland Unterschiede über die genauen Fakten. Der folgende Artikel soll Aufschluss darüber geben, welche Voraussetzungen für die Beantragung von Wohnungsbeihilfe in Tirol gelten. Weiterhin wird verraten, wo man Hilfe bekommt, und was die zuständige Behörde ist.
Das Bundesland Tirol unterteilt die Voraussetzungen in zwei verschiedene Gruppen. Da wären zum einen die gebäudebezogenen und zum anderen die personenbezogenen Voraussetzungen.

  • Die Voraussetzung für eine gebäudebezogene Beihilfe ist, dass man ein sogenanntes Förderungsdarlehen für den Bau oder Ausbau eines Wohnobjektes (Reihenhaus, Doppelwohnhaus, Gruppenhaus, Wohnhaus, Wohn- oder Eigentumswohnung) bekommt. Dieser wird nicht gewährt, wann man schon einmal einen Wohnbauscheck gewährt bekommen hat oder andere Förderungen. Außerdem wird das Förderungsdarlehen nicht bei Dienstnehmerwohnungen, Heimen und Wohnungen bei denen der Förderungskredit gekündigt wurde.
  • Die personenbezogenen Voraussetzungen beinhalten die folgende Tatsachen: Der Antragsteller muss österreichischer Staatsbürger oder eine dem gleichgestellte Person nach §17a des Tiroler Wohnungsbaugesetzes sein. An andere Personen wird die Beihilfe nur gewährt, wenn sie mindestens seit 5 Jahren in Tirol ihren Hauptwohnsitz unterhalten.

Wenn man nun alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, dann kann man den Antrag auf Wohnbeihilfe entweder in der Bezirkshauptmannschaft des jeweils zuständigen Bezirks stellen, oder direkt beim Amt der Tiroler Landesregierung in der Abteilung Wohnbauförderung. Wenn man den Antrag dann vorliegen hat, dann füllt man ihn den Anforderungen entsprechend aus. Dabei ist wichtig, dass eventuelle Dokumente dem Antrag beizufügen sind. Wenn man dieses dann alles beisammen hat, dann kann man den sorgfältig ausgefüllten und vollständigen Antrag mit allen notwendigen Dokumenten bei den Bezirkshauptmannschaften abgeben oder man wendet sich direkt an das Amt der Tiroler Landesregierung und dort genau an die Abteilung für Wohnbauförderung. Selbstverständlich können sie jederzeit bei Fragen ihren zuständige Dienststelle anrufen. Die kompetenten Mitarbeiter vor Ort, werden Ihnen stets freundlich und kompetent weiterhelfen.
Fazit:
Ein Antrag auf Wohnbeihilfe ist durchaus nicht einfach. Jedoch bekommen sie von den zuständigen Behörden eine zuverlässige und freundliche Hilfe. Also zögern Sie nicht, diese Hilfe auch in Anspruch zu nehmen. Selbstverständlich können Sie die Ansprechpartner nicht nur persönlich oder per Telefon erreichen. Natürlich sind die Behörden auch auf dem elektronischen Wege immer für Sie da.

Hier finden Sie noch die Kontaktadressen, je nach Bezirk:

Ansuchen mit einem Bauort im Bezirk Imst sind einzureichen bei der

Bezirkshauptmannschaft Imst
Wohnbauförderung
A-6460 Imst, Stadtplatz 1
+43 (0) 5412/6996-5321
bh.imst@tirol.gv.at

Ansuchen mit einem Bauort im Bezirk Lienz sind einzureichen bei der

Bezirkshauptmannschaft Lienz
Wohnbauförderung
A-9900 Lienz, Dolomitenstraße 3
+43 (0) 4852/6633-6703
bh.lienz@tirol.gv.at

Ansuchen mit einem Bauort im Bezirk Reutte sind einzureichen bei der

Bezirkshauptmannschaft Reutte
Wohnbauförderung
A-6600 Reutte, Obermarkt 5 u. 7
+43 (0) 5672/6996-5741
bh.reutte@tirol.gv.at

Ansuchen mit einem Bauort im Bezirk Kufstein sind einzureichen bei der

Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Wohnbauförderung
A-6330 Kufstein, Bozner Platz 1-2
+43 (0) 5372/606-6193
bh.kufstein@tirol.gv.at

Ansuchen mit einem Bauort im Bezirk Schwaz sind einzureichen bei der

Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Wohnbauförderung
A-6130 Schwaz, Franz-Josef-Str. 25
+43 (0) 5242/6931-5954
bh.schwaz@tirol.gv.at

Ansuchen mit einem Bauort im Bezirk Kitzbühel sind einzureichen bei der

Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Wohnbauförderung
A-6370 Kitzbühel, Hinterstadt 28
+43 (0) 5356/62131-6373
bh.kitzbuehel@tirol.gv.at

Ansuchen mit einem Bauort im Bezirk Landeck sind einzureichen bei der

Bezirkshauptmannschaft Landeck
Wohnbauförderung
A-6500 Landeck, Innstraße 5
+43 (0) 5442/6996-5431
bh.landeck@tirol.gv.at

Alle anderen Wohnbeihilfeansuchen sind einzureichen beim

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
A-6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 4. Stock, Zi. A498 und A499
+43 (0) 512/508-2744, 2745, 2746 oder 2748
wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Website: http://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfen/beihilfen-einreichstellen/

 

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