Bildungskarenz: Die Voraussetzungen

Lebenslanges Lernen ist ein wichtiger Bestandteil unseres modernen Berufslebens.
Ein ausgefülltes Berufsleben bedeutet nicht zwangsläufig, schon am Ziel alles Erreichbaren angekommen zu sein.
Viele Menschen möchten sich neben ihrem Beruf weiterbilden, ihren Horizont erweitern, neue Erfahrungen sammeln und natürlich auch bessere Aufsstiegs- und Qualitätsperspektiven erreichen. Neben einem festen Job ist es nicht einfach, genügend Zeit- und Energieressourcen aufzubringen, um sich intensiv mit anvisierten Verbesserungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu beschäftigen. Es bedarf nicht nur des eigenen Willens – auch Möglichkeiten zur Umsetzung müssen bis zu einem gewissen Grad gegeben sein.
Genau diese Möglichkeit bildet die ‚Bildungskarenz‘. Ein fest angestellter Mitarbeiter hat – in Vereinbarung mit seinem Vorgesetzten – die Chance, sich vom Berufsleben für eine Weiterbildung vorübergehend freistellen zu lassen, vorausgesetzt die Weiterbildung hat einen beruflichen Bezug und dient nicht ausschließlich der persönlichen Horizonterweiterung.
Gefördert wird diese Bildungsfreistellung zwölf Monate lang und kann übrigens schon nach sechs Monaten fester Anstellung beantragt werden. Die Karenz muss aber nicht durchgehend genommen werden – je nach Vereinbarung ist auch eine geblockte Teilnahme von zwei Monaten mit einem Mindestausmaß von 20 Wochenstunden möglich.
Diese Variante kann innerhalb von vier Jahren absolviert werden.
Natürlich muss jeder Interessierte in Kauf nehmen, dass während der Bildungsfreistellung nicht das übliche Gehalt ausbezahlt werden kann.
Die Höhe des Betrages für die Weiterbildungsfinanzierung entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes.
Auch wenn es nur vorübergehend eine finanzielle Einbuße darstellt, gibt es doch Menschen, die damit nicht über die Runden kommen. Daher ist es auch erlaubt, während der Bildungskarenz einer Beschäftigung im geringfügigen Ausmaß nachzugehen, das im heurigen Jahr einem Zuverdienst bis zu 374,02€ brutto monatlich entspräche. Natürlich bleiben die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung bestehen.
Man muss also nicht unbedingt seine letzten Kraftreserven aufwenden, wenn man sich neben dem Beruf noch weiterbilden möchte. Der Beruf benötigt vollste Aufmerksamkeit – die auch der Weiterbildung zukommen muss, um qualitative Ergebnisse zu erzielen, ohne ‚aus dem letzten Loch zu pfeifen‘.
Genau dies soll die Bildungskarenz ermöglichen.

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