Beihilfen für Behinderte

Man kann ohne Übertreibung davon ausgehen, dass alle Menschen in Österreich im Verlauf ihres Lebens schon irgendeine staatliche Beihilfe oder soziale Unterstützung bekommen haben. Sei es das Kindergeld oder der kostenlose Schulbesuch, das Studium oder die Wohnungsbauförderung – direkt oder indirekt wurden alle Österreicher vom Staat schon gefördert. Dies sollte ein Gradmesser für die Bewertung der sozialen Leistungen des Österreichischen Staats sein.
Doch darum geht es hier nicht, sondern es geht um die Frage, welche Beihilfen besonders für Behinderte Menschen in Österreich geleistet werden.
Die Frage, wer als behindert gilt, beantwortet sich durch den Besitz eines amtlichen Behindertenpasses. Dieser Pass gilt in Österreich als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung. Allerdings garantiert dieser Behindertenpass noch nicht den Anspruch auf eine finanzielle Leistung. Seine Vorlage jedoch bewirkt zumindest für diverse Veranstaltungen schon den ermäßigten Eintritt.
Als Beihilfe gilt auch die Ermäßigung und Befreiung von Gebühren für Behinderte wie zum Beispiel der Rezeptgebühr, der Fernseh- und Rundfunkgebühren, Vergünstigungen im Reiseverkehr bei Bahn und Bus und auch im Nahverkehr.
Zahlreiche Beihilfen werden auch im gesamten Mobilitätsbereich für behinderte Menschen geleistet, so beim Fahrzeug-Neukauf oder der Adaptierung, bei der Befreiung von motorbezogener Versicherungssteuer oder der Kraftfahrzeugssteuer, beim Vignettenkauf, bei der Bezahlung der Maut und bei den Parkgebühren.
Weiter Beihilfen für Behinderte gibt es in Österreich für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (Pflege- und Familienbeihilfen, Schulfahrtbeihilfe, Therapiekosten und Zusatzbetreuung, Beihilfen bei Wohnungsumbau und Kfz-Umbau).
Im gesamten Versicherungswesen gibt es in Österreich begünstigende Beihilfen oder sogar Befreiungen. Das Gleiche gilt für behinderte Studierende.
Zahlreich sind ebenfalls die Beihilfen und Förderungen für Behinderte im Berufsleben und am Arbeitsplatz, um deren Mobilität zu erhöhen.
Essenzustell- und Fahrtendienste werden durch staatliche Beihilfen ebenso ermöglicht, wie Reinigungs-, – Dienstleistungs-, Pflege- und Reparaturdienste bis hin zu mobilen therapeutischen Diensten.

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