Beihilfen für Arbeitslose

Das Arbeitslosengeld steht in Österreich jedem zu, der Arbeit sucht, und der vor der Beanspruchung des Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit lang einem Beruf nachging, der eine Arbeitslosenversicherung brauchte. Desweiteren müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Arbeitslosigkeit, die Arbeitsfähigkeit und die Arbeitswilligkeit. Trifft all dies zu, so hat man Anspruch auf das Arbeitslosengeld, so dass man seine Existenz sichern und die Zeit, bis man einen neuen Beruf hat, gut überbrücken kann. In Österreich kann das Arbeitslosengeld lediglich mit einer persönlichen Abmachung beim österreichischen Arbeitsmarktservice angefordert werden.

Stellt man in Österreich den Antrag für das Arbeitslosengeld bis zu jedem 30. Juni in einem Kalenderjahr, daher kann man mehrere Dinge zur Berechnung dessen heranziehen – darunter flalen zum Beispiel das Bruttoeinkommen, das sozialversicherungspflichtig ist, oder auch alle Sonderzahlungen vom vorletzten Kalenderjahr. Wird der Antrag auf das Arbeitslosengeld allerdings ist nach dieser Frist gestellt, dann gilt ebenso das eben genannte, ist dennoch auf das Jahr zuvor zu beziehen. Wird ein Dienstverhältnis gekündigt oder durch Eigenverschulden beendet, dann kann man erst bis zu vier Wochen später sein Arbeitslosengeld bekommen. Dennoch beeinflusst dies keinesfalls die Anspruchsdauer, die man auf das Arbeitslosengeld hat. Das Arbeitslosengeld an sich wird in der Regel an jedem Ende de Monats ausbezahlt, was durch ein Gesetz in Österreich geregelt worden ist. Oft ist daher eine Überprüfung auch erst im Nachhinein möglich.

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