Alimente Berechnung in Österreich

Wie werden Alimente in Österreich berechnet?

Heutzutage wird nahezu jede zweite Ehe geschieden. Dies ist leider auch bei Familien mit Kindern der Fall. Aus diesem Grund stellt die Zahlung von Alimenten für viele Menschen ein relevantes Thema dar. Diese sind vor allem dann zu entrichten, wenn ein Elternteil mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Betrag desselben kann sowohl vom Gericht festgelegt als auch privat vereinbart werden.

Generell lässt sich sagen, dass sich die Höhe des Unterhalts nach dem Alter des Kindes sowie dem eigenen Einkommen richtet. 6 % des Gehalts sind zu zahlen, wenn die Kinder das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Von 6 bis 10 Jahren muss man 18 % und bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, 20 % des Einkommens leisten. Ist das Kind älter als 15 Jahre, muss 22 % des Gehalts übermittelt werden.
Hierbei ist zu erwähnen, dass das Gericht, bei jener Berechnung, das Nettoeinkommen heranzieht. Allerdings werden Sonderzahlungen ebenso berücksichtigt. Hierunter fallen beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Bei der Höhe der Alimente spielt jedoch auch die Familienbeihilfe eine wichtige Rolle. Da hierbei auch Steuerklassen berücksichtigt werden müssen, wird die Berechnung des Endbetrags etwas undurchsichtig und kompliziert.

Als erwähnenswert, erweist sich die so genannte Luxusgrenze bei den Alimenten. Hierbei wird der altersgerechte Durchschnittsbedarf des Kindes herangezogen und mal 2 oder 2,5 multipliziert. Auf diese Weise soll eine Überforderung von Minderjährigen, durch zu hohe Alimente, vermieden werden.
Hat der Unterhaltspflichtige und Krediten und vergleichbaren finanziellen Belastungen zu leiden, werden diese nur in Ausnahmefällen für die Berechnung herangezogen. Dies liegt daran, dass vom Nettoeinkommen lediglich lebensnotwendige Kosten, wie beispielsweise Ausgaben für ärztliche Behandlungen, abgezogen.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Belastungsgrenze ist für den Unterhaltspflichtigen nicht gegeben.

Wer sich bezüglich der Höhe der Alimente informieren will, kann dies mit Hilfe eines speziellen Rechners bewerkstelligen. Diese sind auf zahlreiche Webseiten, wie beispielsweise http://www.amtsvormund.at/unterhaltsrechner.asp eingebaut und lassen somit das Ausmaß der zukünftigen finanziellen Belastung erahnen.

Quellen:
http://www.finanz-journal.at/berechnung-alimente/
http://www.steinhausen.at/Eherecht_Familienrecht/Alimente/Kindesunterhalt.htm

Hinterlassen Sie eine Antwort