In Österreich ist die gesetzliche Krankenversicherung Bestandteil des Gesundheits- und des Sozialversicherungssystems.
Man unterscheidet zwischen der Pflichtversicherung, welche notwendige medizinische Behandlungen garantiert und welche die Kosten teilweise oder vollständig rückerstattet, und der Zusatzversicherung, auch Privatversicherung genannt, welche Zusatzleistungen bietet.
In Österreich ist jeder unselbständige Beschäftigte gesetzlich krankenversichert. Arbeitslose und Pensionisten werden auch gesetzlich krankenversichert. Kinder sind kostenlos mitversichert. Die Pflichtversicherung kann bei medizinisch notwendigen Behandlungen in Anspruch genommen werden.
Die gesetzliche Sozialversicherungsanstalt versichert Selbständige ebenso wie Unternehmer.
Da nicht jeder Arzt und jedes Krankenhaus Vertragspartner bei gesetzlichen Krankenversicherung ist, gibt es die Möglichkeit, sich abzusichern und eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die Zusatzversicherung wird bei einem gewinnorientierten Versicherungsunternehmen angeboten. Monatlich wird, je nach Vertragsbedingungen, ein Betrag für die Leistung verrechnet. Vorteile einer Zusatzversicherung sind, dass man freie Arztwahl hat. Die private Krankenversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten, die von der gesetzlichen Versicherung nicht rückerstattet werden.
Privat versicherte Patienten können die Vorteile wie beste medizinische Versorgung, ein Krankenhaus der Wahl, kurze Wartezeiten für Operatione und ein Zimmer in der Sonderklasse, nutzen.
Suchen Sie stationär ebenso wie ambulant einen Privatarzt auf.
Sind Sie stationär zusatzversichert, so erhalten Sie für jeden Tag im Krankenhaus ein Taggeld.
Kinderbegleitkosten werden gedeckt.
Weitere private Krankenversicherungen sind die Pflegeversicherung, die Kur- ebenso wie die Rehabilitationsversicherung.