200 bzw. 500 Euro Schein – Annahmepflicht

200 bzw. 500 Euro Schein – Annahmepflicht (z. B. auf Tankstellen findet sich Info, dass diese nicht angenommen werden müssen)?

Wem ist das noch nicht passiert? Man tankt das Auto um beispielsweise € 40,-, geht an die Kasse der Tankstelle und möchte mit einer 200-Euro-Note bezahlen. Der Kassier verweigert die Entgegennahme, in den Räumlichkeiten der Tankstelle befindet sich sogar ein entsprechendes Hinweisschild. Ist das ein korrekter Vorgang?
Um es kurz vorauszuschicken: nein. Die Annahme von Geld ist unter anderem im Nationalbankgesetz geregelt, und dort lautet der Passus im § 61, dass Banknoten zum vollen Nennwert unbeschränkt angenommen werden müssen.

Natürlich ist es aus Sicht der Tankstelle – um bei diesem Beispiel zu bleiben – verständlich, dass dort keine große Freude über große Banknoten herrscht: Das Wechselgeld ist in der Regel knapp bemessen, große Banknoten werden auch gerne gefälscht, und das Handling mit Bargeld ist überhaupt eher unerwünscht, da der Trend ja eindeutig zur Kartenzahlung geht. Aber richtig ist es trotzdem nicht – oder fast nicht: Was man nicht vergessen darf, ist ja, dass beim Tanken oder beim Einkaufen ein Kaufvertrag zustande kommt. Es gibt hier selbstverständlich keinen Kaufvertrag, es reicht die schlüssige Handlung (ich nehme 10 Eier und gehe damit zur Kassa) aus, um den Willen zu bekunden. Zu einem Kaufvertrag gehören aber immer zwei Parteien, das bedeutet, wenn der Kassier die Annahme der großen Banknoten verweigert, kommt der Kaufvertrag einfach nicht zustande. Sanktionen sind dafür übrigens nicht vorgesehen.

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