Wenn jemand eine Aktie eines Unternehmens besitzt so hat dieser auch das Recht auf Auskunft. Dieses Auskunftsrecht kann der Aktionär im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung einholen. Dabei hat er das Recht auf Auskunft beim Vorstand der Aktiengesellschaft.
Das Auskunftsrecht beschränkt sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft. Das Auskunftsrecht wird meist auch gerne von sogenannten Kleinanlegerschützern genutzt, die nur wenige Anteile an einer Aktiengesellschaft besitzen, aber diesess Recht auf Auskunft großzügig ausnutzen.