Als fondsgebundene Lebensversicherungen werden Lebensversicherungen bezeichnet, bei der das Kapitalanlagerisiko beim Versicherungsnehmer und nicht beim Versicherer liegt, wobei der Versicherungscharakter ebenfalls im Todesfallschutz besteht. Dabei wird die fondsgebundene Lebensversicherung zum Großteil aber als steuerbegünstigte Kapitalanlage verwendet als als Absicherung v einem Todesfall. Der Vertrag wird steuerlich anerkannt, wenn die Todesfallsumme s hoch ist wie 60 Prozent der insgesamt eingezahlten Beträge, im Todesfall wird bestehen dann die Möglichkeiten, dass entweder die vorher festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt wird oder aber das Fondsguthaben ausgezahlt wird, wenn dieses die Versicherungssumme übersteigt. Wenn die kapitalgebundene Lebensversicherung vorzeitig ausbezahlt werden soll, wird aber ebenso nur der Wert der Fondsanteile ausgezahlt.
Fondsgebundene Lebensversicherungen befassen sich aber nicht mit Erlebensfallgarantien, sodass eine Auszahlung im Erlebensfall bei negativen Entwicklungen an Aktien- und Finanzmärkten deutlich geringer ausfallen können als die Summe aller eingezahlter Beträge, theoretisch kann der Auszahlungsbetrag gar null betragen.
Die Laufzeiten von fondsgebundenen Lebensversicherungen sind dabei in der Regel 12 Jahre, wobei besonders bei langen Laufzeiten damit zu rechnen ist, dass eine deutlich höhere Rendite erwirtschaftet werden kann als bei Abschluss einer normalen Lebensversicherung im gleichen Zeitraum.
Wenn die Fondsanteile, dessen Wert in Bezug auf den Tageskurs bei Auszahlung ermittelt wird, nicht verkauft werden sollen, hat der Kunde meist die Möglichkeit, die die jeweiligen Anteile in sein eigenes Wertpapierdepot stellen zu lassen, um beispielsweise bei schlechter Wirtschaftslage auf eine Kurserholung zu warten.